Abbruch eines Werkstattgebäudes und Neubau einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bayreuther Straße, durch die Lebenshilfe Aschaffenburg e. V., Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 26.02.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 17.12.2013, beantragt die Lebenshilfe Aschaffenburg e. V., Aschaffenburg, die Genehmigung zum Abbruch eines Werkstattgebäudes und dem Neubau einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bayreuther Straße in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Ergänzung der von der Lebenshilfe Aschaffenburg e. V. auf der gegenüberliegenden Straßenseite betriebenen Betreuungseinrichtung für Behinderte. Vorgesehen ist die Tagesbetreuung und Kurzzeitbetreuung für Schüler der Förderschulen, sowie für sehr pflegebedürftige Menschen mit schweren Behinderungen sowie mit ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten. Geplant ist, diese Angebote für die Entlastung von pflegenden und betreuenden Angehörigen oder bei deren zeitlich befristeten Ausfall vorzuhalten, sowie ein Angebot für die in Obhutnahme behinderter Kinder zu schaffen. Die Betriebsbeschreibung sieht über die Tagesbetreuung hinaus mögliche Übernachtungen im Normalfall von 1 – 3 Tagen, in Sonderfällen wie Urlaubszeiten 1 – 2 Wochen und in Notfällen bis zu 6 Wochen vor. Der Baukörper der eingeschossigen Betreuungseinrichtung hat eine Länge von 21,65 m und eine Breite von 17,8 m. Es ist vorgesehen die Sozialeinrichtung in 2 Bauabschnitten zu verwirklichen. Der erste Bauabschnitt umfasst das Erdgeschoss und ein flach geneigtes 10 Grad Satteldach. Für die Aufstockung um ein weiteres Geschoss wird gleichzeitig eine Bauvoranfrage für das zweigeschossige Gebäude mit gleicher Dachform zur Behandlung in der Sitzung vorgelegt. Ein kleines Nebengebäude für Außengeräte bleibt bestehen.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 16.01./04.02.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/20 „südwestlich Wendelbergstraße“, der für das Baugrundstück die Nutzungsart „Gewerbegebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben kann nach § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung als Anlage für soziale Zwecke ausnahmsweise zugelassen werden. Da das Bauvorhaben eine Erweiterung von bereits bestehenden und ebenfalls zugelassenen Sozialeinrichtungen auf der anderen Straßenseite ist, wird diese ausnahmsweise Zulassung vorgeschlagen mit der Auflage, dass die Nutzungsart Wohnen im Gewerbegebiet nicht zulässig ist. Dies ist gegeben, wenn der Aufenthalt nicht länger als im Regelfall 6 Wochen dauert.
Nach der Stellplatzberechnung ergibt sich ein Stellplatzbedarf nach der Zahl der Beschäftigten von 2 Stellplätzen. Errichtet werden im 1. Bauabschnitt insgesamt 6 Stellplätze und 2 Kurzzeitstellplätze für Behinderte, so dass der Stellplatznachweis erbracht ist.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Lebenshilfe Aschaffenburg e. V., Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Abbruch eines Werkstattgebäudes und Neubau einer Betreuungseinrichtung für Menschen mit Behinderung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bayreuther Straße in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörde und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:07 Uhr