Bericht über die Arbeit des Friedhofsbeirates; Grabgebühren: Verkürzung der Nutzungszeiten bei Familiengräbern Änderung der Bestattungsbezirke: Altstadtfriedhof als Erdbestattungsort für alle Bürger der Stadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.03.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 9pl/4/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Plenums vom 22.11.2010 wurde mit der Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung die Einberufung eines Friedhofsbeirates beschlossen.
Über die Empfehlungen des Gremiums ist fortlaufend zu berichten.

Insgesamt hat der Friedhofsbeirat sechs Mal getagt. Seit Sommer 2012 wird die FDP Fraktion nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Stollberg von Herrn von Truchseß vertreten, ansonsten hat sich der Teilnehmerkreis nicht verändert.

Folgende Themen wurden seit dem Bericht im Plenum vom 19.03.2012 diskutiert:

1.        Umgang mit Satzungsverstößen
2.        Aktuelle Situation des Krematoriums mit Ortsbesichtigung (siehe separate Beschlussvorlage)
3.        Verwertung von Edelmetallen
4.        Ehrengräber Dr. Alois Lorenz, Fam. Elshorst, Familie Nees (siehe separate Beschlussvorlage)
5.        Urnenbestattungsmöglichkeiten auf dem Altstadtfriedhof
6.        Änderung der Bestattungsbezirke:
Altstadtfriedhof als Erdbestattungsort für alle Aschaffenburger Bürger
7.        Grabgebühren:
Verkürzung der Nutzungszeiten bei Wahlgräbern

zu 1.        Umgang mit Satzungsverstößen

Bis November 2013 wurden ca. 620 Nutzungsberechtigte angeschrieben und aufgefordert, ihre Grabanlage satzungsgemäß umzugestalten.
Die Gräber befinden sich auf dem Altstadt- oder dem Waldfriedhof, hier wurden jeweils ein Viertel der Flächen bearbeitet.
Bei der Überprüfung nach Verstreichen der gesetzten Frist wurde festgestellt, dass die Bürger in 75 % der Fälle der Aufforderung gefolgt sind.
150 Gräber entsprechen nach wie vor nicht der geltenden Satzung.
Die Nutzungsberechtigten erhalten in diesem Fall ein zweites Anschreiben als kostenpflichtigen Bescheid (Gebühr 25,60€), in dem nochmals die Änderung gefordert und eine mögliche Ersatzvornahme angekündigt wird.
Im Jahr 2014 sind folgende Flächen für die weitere Erfassung von Satzungsverstößen und das erste Anschreiben an die Nutzungsberechtigten festgelegt worden:
Altstadtfriedhof Teil IV
Waldfriedhof Grabfelder Teil C
Der Friedhofsbeirat empfiehlt den Prozess wie oben beschrieben fortzusetzen.


zu 3.        Verwertung von Edelmetallen aus der Asche Verstorbener

Technisch besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, aus der Asche Verstorbener Edelmetalle auszusieben und einer gesonderten Verwertung zuzuführen. Einige Krematorien in Deutschland nutzen dieses Verfahren. Der Erlös wird überwiegend sozialen Zwecken gespendet. In den letzten Monaten häuften sich jedoch Einsprüche von Angehörigen, die diese Anteile persönlich ausgehändigt haben wollten.
In Aschaffenburg fehlen derzeit die technischen Voraussetzungen zur Trennung der Bestandteile.
Der Friedhofsbeirat ist der Auffassung, Edelmetalle auch weiterhin nicht von der Asche zu separieren.



zu 5.        Urnenbestattungsmöglichkeiten auf dem Altstadtfriedhof

Die Nachfrage nach Urnenbestattungsmöglichkeiten steigt weiterhin an.
Im Jahr 2013 wurden in Aschaffenburg 527 Verstorbene in Urnengrabstätten sowie 303 Verstorbene in Erdgräbern beigesetzt.
Die Flächen, die derzeit auf dem Altstadtfriedhof zur Urnenbeisetzung zur Verfügung stehen, sind auf Grund der Historie des Friedhofs begrenzt.
Aktuell gibt es
32 freie Urnengräber für 2 oder 4 Urnen
58 freie Urnenwandnischen für 2 Urnen
40 freie Urnenplätze im Urnengemeinschaftsgrab

Um der Nachfrage gerecht zu werden, wird derzeit an verschiedenen Planungen gearbeitet, das Angebot an Urnenbestattungsplätzen auf dem Altstadtfriedhof zu erweitern. Im Bereich der Grabanlage der Englischen Fräulein wäre ein viertes Urnengemeinschaftsgrab möglich.
Es wird geprüft, wie der Schwesterngarten als Friedhofserweiterung für Urnenbeisetzungen genutzt werden kann.
Der Friedhofsbeirat erklärte mit beiden Vorschlägen Einverständnis.
Die Pläne werden im 1. Halbjahr 2014 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt werden.

zu 6.        Änderung der Bestattungsbezirke:
               Altstadtfriedhof als Erdbestattungsort für alle Aschaffenburger Bürger

Der Altstadtfriedhof wird als historischer Friedhof durch Erdgräber mit Steineinfassungen in seinem Erscheinen maßgeblich geprägt. Insgesamt sind 3.450 Erdgräber vorhanden.
In den letzten Jahren wurden vermehrt Gräber aufgegeben, die nicht umgehend wiederbelegt werden konnten. Die Flächen sind vom Garten- und Friedhofsamt eingesät worden.
Insgesamt wirkt die Nutzung zunehmend lückenhaft, die einzelnen nicht belegten Gräber verursachen hohe Pflegekosten. Die Atmosphäre des Friedhofs ist beeinträchtigt. Zurzeit gibt es ca. 750 freie Gräber (22 %), davon 360 freie Familiengräber und 390 freie Reihendoppelgräber.

Bestattungsberechtigt sind laut Friedhofs- und Bestattungssatzung § 3 (1) und (2) auf dem Altstadtfriedhof nur die Bürger, die zuletzt ihren Wohnsitz in dem definierten Bestattungsbezirk hatten. Anfragen aus anderen Stadtteilen können bis dato nur als Ausnahme behandelt werden.

Um den Altstadtfriedhof langfristig in seinem Charakter zu erhalten, und möglichst viele Erdgräber zu belegen, wurde im Friedhofsbeirat diskutiert, die Regelung zum Bestattungsbezirk zu ändern.
Es wird vorgeschlagen, dass der Altstadtfriedhof allen Aschaffenburger Bürgern als Ort für Erdbestattungen zur Verfügung stehen sollte.

Seitens der Friedhofsverwaltung wird bestätigt, dass es entsprechende Anfragen von Bürgern gibt, die derzeit auf Patenschaftsgräber verwiesen werden.


zu 7.        Grabgebühren:
               Verkürzung der Nutzungszeiten bei Familiengräbern

Derzeit werden Wahlgräber zur Erdbestattung (Reihendoppelgräber/Familiengräber) im Falle des Neukaufs für 30 Jahre erworben, ebenso vierstellige Urnenwahlgräber.
Die Gebühr ist von den Angehörigen im Voraus zu bezahlen.
Im Einzelnen werden folgende Beträge zum Zeitpunkt der Bestattung für die Grabstätte in Rechnung gestellt:
Neukauf Reihendoppelgrab 2 stellig        1.860,- €
Neukauf Familiengrab 4 stellig                3.720,- €
Neukauf Urnenfamiliengrab 4 stellig                2.160,- €


Viele Angehörige schrecken vor der Höhe der Beträge zurück. Dazu kommt die Unsicherheit, ob es der Familiensituation entspricht, sich für einen Zeitraum von 30 Jahren zu binden.
Die Ruhefrist für einen Verstorbenen im Erdgrab beträgt in Aschaffenburg 15 Jahre, die für die Asche Verstorbener 10 Jahre.
Nach Ablauf dieser Frist für alle im Grab bestatteten Verstorbenen ist es nach geltender Satzung möglich, die Grabstätte „vorzeitig“ aufzugeben. Die Gebühren für die nicht „genutzten“ Jahre werden rückerstattet.
Zunehmend nutzen Bürger diese Möglichkeit, d. h. ein Grab wird für 30 Jahre erworben, jedoch bereits nach 15 bzw. 10 Jahren wieder aufgelöst.
Für die Stadt ergibt sich damit eine unklare Gebührensituation.
Seitens des Friedhofsbeirats wird aus diesen Gründen der Vorschlag begrüßt, die Nutzungszeit für Reihendoppel- und Familiengräber auf die Ruhefrist von 15 Jahren zu reduzieren.
Für die Angehörigen würden zum Zeitpunkt der Erdbestattung nur die Hälfte der Gebühren anfallen. Nach 15 Jahren kann die Grabstätte dann wunschgemäß verlängert werden.
Durch diese Maßnahme soll den Bürgern die Entscheidung für eine Erdbestattung erleichtert werden.
Die Nutzungszeit für vierstellige Urnenfamiliengräber sollte ebenfalls auf die Ruhezeit von 10 Jahren gekürzt werden. Diese Grabart wird unter den geltenden Laufzeiten von den Bürgern nicht angenommen.
Bei den vierstelligen Urnenfamiliengrabstätten würde die Gebühr bei Neukauf 720,- € betragen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen zur Änderung der Bestattungsbezirke und der Nutzungszeit zuzustimmen.

.Beschluss:

Der Bericht über die Arbeit des Friedhofsbeirates wird zur Kenntnis genommen.
Zwei Empfehlungen des Gremiums sind von der Verwaltung aufzugreifen:
       
a)        Der Altstadtfriedhof kann von allen Aschaffenburger Bürgern als Bestattungsort für eine Erdbestattung gewählt werden.
Die in der Friedhofs- und Bestattungssatzung unter § 3 (2) b) getroffenen Regeln zum Bestattungsbezirk sind anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung vorzubereiten.
     
b)        Die Nutzungszeit für Wahlgräber zur Erdbestattung wird von 30 Jahren auf 15 Jahre, bei Urnenwahlgräbern von 30 Jahren auf 10 Jahre verringert.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:08 Uhr