Gewährung eines Ehrengrabes Vollzug de § 22 (3) der Friedhofs- und Bestattungssatzung Familiengrab Altstadtfriedhof II 11 0057 / 0058 Familiengrab Altstadtfriedhof III 11 0285 / 0286 Familiengrab Altstadtfriedhof I 0160


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 10.03.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 10pl/4/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Verwaltung liegen drei Anträge auf Gewährung eines Ehrengrabes vor.
Für die drei Grabstätten besteht derzeit ein Nutzungsrecht der Angehörigen, sie werden aber von diesen nicht weiter verlängert.

1.        Herr Dr. XXX (1872-1939), Arzt und Heimatforscher, Altstadtfriedhof II M 0057/0058
Seitens der Angehörigen wurde der Antrag gestellt, die Grabstätte künftig als Ehrengrab der Stadt Aschaffenburg weiterzuführen.
Herr Dr. XXX war Arzt in Aschaffenburg, der sich im besonderen in der Säuglingsfürsorge engagierte. Sein Wirken wurde durch die Verleihung des Titels Sanitätsrat gewürdigt. Hervorzuheben ist auch, dass er sich als Schiffsarzt vorurteilsfrei um alle Mitreisenden, unabhängig von deren Herkunft, kümmerte.
Besonders gewichtig ist jedoch die Tatsache, dass er, der 1904 zu den Gründern des hiesigen Geschichtsvereins gehörte und von Anfang an dessen Arbeit durch Schenkung von Akten und Urkunden unterstütze, eine umfangreiche Sammlung zusammentrug, welche unmittelbar nach seinem Tod in das Eigentum der Stadt Aschaffenburg überging und an das Stadt- und Stiftsarchiv gelangte. Die rund 300 Sammelbände mit zum Teil seltenem Schrifttum zu Aschaffenburg und Umgebung bilden einen wertvollen Grundstock der Landeskundlichen Bibliothek des Archivs, entsprechendes gilt für die über 2000 Stücke umfassende Sammlung von Ansichtskarten und Ansichten von Aschaffenburg und Umgebung.
Eine Seitenstraße der Berliner Allee wurde nach ihm benannt.
Das Stadt- und Stiftsarchiv befürwortet die Gewährung eines Ehrengrabes aus personengeschichtlichen Gründen. Aus kunstgeschichtlichen Gründen ist das Grabmal nicht als erhaltenswert einzustufen.
Der Friedhofsbeirat und die Verwaltung empfehlen den Erhalt der Grabstätte.

2.        XXX (1852-1919), XXX (1879-1939) und XXX (1886-1955)
Altstadtfriedhof III M 0285/0286
Seitens der derzeitigen Nutzungsberechtigten wurde der Antrag gestellt, die Grabstätte künftig als Ehrengrab der Stadt Aschaffenburg weiterzuführen.
Die Familie XXX führte die Aschaffenburger Messzeugfabrikationen zu großem Ansehen.
Im Jahr 1878 gründeten XXX (1847-1922) und XXX (1839-1887) in Damm ihr feinmesstechnisches Unternehmen, das 1884 als Fa. Sautter & Meßner OHG ins Handelsregister eingetragen wurde. Diese Firma, zunächst in der Haselmühle, nach wenigen Jahren in die Hanauer Straße verlegt, war der eigentliche Ursprung der Aschaffenburger Meßzeugfabrikation. 1889 übernahm XXX (1852-1913) die Firma. Seine Söhne XXX (1879-1939) und XXX (1886-1955) führten  das Unternehmen fort, konnten aber dessen Ende infolge der Wirtschaftskrise nach dem Ersten Weltkrieg nicht abwenden, so dass die Firma 1926 erlosch. Das Grab ist lt. Stadt- und Stiftsarchiv von stadtgeschichtlicher Bedeutung, da es an drei Inhaber des ersten länger bestehenden feinmesstechnischen Unternehmens Aschaffenburgs erinnert. Aus der Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde ist das Grabmal denkmalrechtlich nicht relevant.
Der Friedhofsbeirat empfiehlt auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen, das Grab aus personengeschichtlichen Gründen als Ehrengrab der Stadt zu übernehmen. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an.

3.        XXX (1836-1874) und XXX (1839-1892) Altstadtfriedhof I 0160
In dieser Grabstätte sind u. a. XXX (1836-1874) und XXX (1839-1892) beigesetzt. Der Kaufmann XXX gründete 1862 im väterlichen Haus Dalbergstraße 60 die Buntpapierfabrik XXX, welche er zwei Jahre später in das von ihm und seinem Bruder XXX, den er zugleich zum Teilhaber machte, erworbene Haus Dalbergstraße Nr. 39 verlegte. In dieser Fabrik wurde kein Papier hergestellt, sondern solches zu (marmorierten) Buntpapier veredelt, wofür besonders bei Buchbindern Bedarf bestand. Ab 1873 wurde die Produktionsstätte schrittweise in die neugebaute Fabrik in der Goldbacher Straße verlegt; zuletzt befand sich die Fabrik in der Fasaneriestraße. Nach dem Tod von XXX führte XXX das Unternehmen fort. Er hatte bereits 1867 gefärbtes Papier mit einer  Schellacklösung überziehen lassen; dieses Cambric-Papier, dessen Herstellung Betriebsgeheimnis war, wurde u. a. für edle Schachteln unterschiedlicher Größe verwendet. Die Buntpapierfabrik, die bereits 1878 rund 100 Beschäftigte gehabt hatte, bestand über 100 Jahre bis Ende 1966 und blieb bis zuletzt in Familienbesitz. Bereits 1900 zahlte das Unternehmen Unterstützungen an Hinterbliebene von Beschäftigten. Angesichts der Bedeutung, welche die Firma mehr als ein Jahrhundert für Aschaffenburg hatte, ist es lt. Stellungnahme des Stadt- und Stiftsarchiv angemessen, die Grabstätte aus personengeschichtlichen Gesichtspunkten unter Schutz zu stellen.
Aus künstlerischen Gründen ist das Grabmal laut unterer Denkmalbehörde als erhaltenswert eingestuft.
Der Friedhofsbeirat und die Verwaltung empfehlen aus den beiden Gründen, das Grab als Ehrengrab der Stadt weiterzuführen.

.Beschluss:

1.        Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für Herrn XXX Arzt und Heimatforscher, wird zugestimmt.
2.        Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für die Familie XXX, Begründer der Aschaffenburger Messzeugfabrikation, wird zugestimmt.
3.        Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für die Familie XXX, Begründer der Buntpapierfabrik, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:08 Uhr