Anlass und Einführung
Die Stadt Aschaffenburg hat als Oberzentrum in der Region Untermain einen großen räumlichen Entwicklungsbedarf an Wohn- und Gewerbeflächen. Bauen verursacht Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, die durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen bzw. zu ersetzen sind.
Um den künftigen naturschutzfachlichen Ausgleichsbedarf für Projekte der Stadtentwicklung und insbesondere für die Siedlungserweiterung Nilkheim zu decken wurden im Frühjahr 2012 erste Überlegungen für das neue Ökokontogebiet „Rosenberg“ angestellt. Das 21 ha große Areal ist städtischer Grundbesitz und wird derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt.
Der Bebauungsplan „Anwandeweg“ hat aufgrund der wertvollen Biotopstrukturen einen hohen Ausgleichsbedarf, der das vorhandene Biotopwertpunkt-Guthaben im Ökokontogebiet „Neurod“ übersteigt.
Deshalb wurde im Sommer 2012 das Landschaftsplanungsbüro Fabion aus Würzburg beauftragt, eine Landschaftsstrukturplanung Ökokontogebiet „Rosenberg“ zu entwickeln.
Oberstes Ziel ist die ökologische Aufwertung dieses struktur- und artenarmen Areals.
Dabei sind die Anforderungen der Naturschutzgesetzgebung (BNatSchG, BayNatSchG) und soweit sinnvoll die Kompensationsverordnungen des Bundes und des Landes Bayern zu berücksichtigen.
Da der Rosenberg derzeit ackerbaulich genutzt wird und die Böden eine sehr hohe Bodenfruchtbarkeit aufweisen sind die agrarstrukturellen Belange zu berücksichtigen. Deshalb soll auch in der Zukunft der Schwerpunkt weiterhin auf der landwirtschaftlichen Nutzung (Ackerbau) liegen.
Ziele der Landschaftsstrukturplanung Ökokontogebiet „Rosenberg“
Für die Planung wurden folgende Zielsetzungen formuliert:
- Ökologische Aufwertung des Rosenbergs mit Erhöhung der Struktur- und Artenvielfalt, Erhöhung der landschaftlichen Vielfalt und der Attraktivität für das Landschaftsbild
- Beibehaltung der ackerwirtschaftlichen Nutzung auf einem Großteil der Fläche
- Anwendung der kompensationsintegrierten Maßnahmen
- Anlage von dauerhaften Biotopstrukturen als ergänzende Aufwertung insbesondere in den Randbereichen des Gebietes und entlang der Wegeführung
- Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Anforderungen bei der Maßnahmenplanung
- Transparenter Planungsprozess unter Einbezug der landwirtschaftlichen Akteure
Lage des Ökokontogebietes „Rosenberg“, Bewertung Istzustand 2013
Das geplante Ökokontogebiet „Rosenberg“ liegt in landschaftlich exponierter Lage im Norden der Gemarkung Damm auf einem Höhenrücken und grenzt im Osten an die Gemeinde Glattbach an. Es umfasst ca. 21 ha überwiegend landwirtschaftlich genutzte Fläche. Im Norden grenzen ausgedehnte Wälder und im Westen und Osten kleinstrukturierte Kulturlandschaften mit einem Mosaik aus Gehölz, Streuobst, Gärten extensive Wiesen und beidseits jeweils einem feuchtegeprägten Tal (Fahrbach und Grundgraben) an. Das Hauptgebiet des Planungsbereiches fällt von Süd nach Osten ab.
Das Gebiet wird intensiv ackerbaulich genutzt. Es gibt einige wenige kleinflächige Gehölze und einen von Nord nach Süd verlaufenden Hohlweg.
Für das Ökokontogebiet „Rosenberg“ wurde eine Bestandsanalyse auf der Grundlage des überarbeiteten Bewertungsmodells der Stadt Aschaffenburg durchgeführt. Hierbei wurden die Arten – und Biotopausstattung, die abiotischen Schutzgüter Boden, Wasser und Klima sowie Landschaftsbild und Naherholung bewertet.
Die Bewertung des Istzustandes 2013 schließt mit 1.210.713 Biotopwertpunkten ab.
Entwicklung des Ökokontogebiets „Rosenberg“
Die Landschaftsstrukturplanung für das Ökokontogebiet „Rosenberg“ sieht drei große landwirtschaftliche Bewirtschaftungseinheiten vor. Sie stellen in der Summe eine Flächengröße von ca. 16 ha dar. Die Planung unterscheidet zwischen dauerhaften Ausgleichs- und produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK).
Dauerhafte Augleichsmaßnahmen
Um eine ökologische Aufwertung im erforderlichen Umfang zu erzielen und dem Ausgleichsbedarf für die räumliche Entwicklung gerecht zu werden, werden Flächen dauerhaft aus der ackerbaulichen Nutzung herausgenommen.
Zu diesen Maßnahmen gehören Blühflächen, Streuobstwiesen, Gehölze, Gebüsche, naturnahe Hecken und die wegbegleitenden Heckensäume.
So werden entlang der bestehenden Wege Saumstrukturen deutlich verbreitert. Vorhandene Gehölzbestände werden durch gelenkte Anpflanzungen erweitert. Ergänzend werden auf den breiten Grünland- und Saumstreifen Steinhaufen und Totholzhaufen errichtet. Sie dienen den verschiedenen Tierarten, beispielsweise Zauneidechsen, Insekten und Kleinsäugern, als Rückzugs- und Überwinterungs-quartier.
Eine kleinflächige Umwandlung von Acker in blühendes,extensives Grünland mit zusätzlicher Anpflanzung von Streuobst-Hochstämmen schließt das Gebiet zum Waldrand ab.
Es werden überwiegend randlich bestehende Biotopstrukturen aufgegriffen und erweitert.
Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)
Neben den dauerhaften Maßnahmen sind zusätzliche „produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK)“ auf den Ackerflächen vorgesehen.
Unter dem Begriff der PIK-Maßnahmen werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusammengefasst, die eine ökologische Aufwertung landwirtschaftlicher Flächen erzielen, ohne dass diese Flächen aus der Nutzung genommen werden.
Bei den PIK-Maßnahmen kann grundsätzlich zwischen Maßnahmen im Ackerbau und solchen der Grünlandnutzung unterschieden werden. Im Ökokontogebiet „Rosenberg“ stehen hinsichtlich der vorhandenen sehr guten Böden die ackerbaulichen Maßnahmen im Vordergrund.
Maßnahmenplanung
Die Maßnahmenplanung stellt die Anwendung der PIK-Maßnahmen in den Mittelpunkt. Das Ökokontogebiet ist somit überwiegend Landwirtschaftsfläche.
Der Flächenzuschnitt soll eine effektive Bewirtschaftung der Ackerflächen ermöglichen. Deshalb erhalten die Felder einen weitgehend rechteckigen Zuschnitt.
In Bewirtschaftungsrichtung sind rotierende, extensive Blühstreifen zur Förderung der zahlreichen Tierarten der Feldflur und Feldflora integriert. Die intensive Ackernutzung wird durch extensive Ackerrandstreifen begrenzt und puffert somit die mageren Säume vor den Einträgen der Ackerbewirtschaftung ab.
In den intensiv bewirtschafteten Ackerflächen sind ebenfalls rotierende Lerchenfenster geplant. Sie schaffen für die in Bayern gefährdete Feldlerche artspezifische Lebensraumstrukturen.
Aufwertung des Landschaftsbildes und der Naherholung
Durch die Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt wird der Erlebniswert der Landschaft deutlich gesteigert. Darüber hinaus wertet der Blütenreichtum der Blühstreifen und der mageren Saumstrukturen entlang der Wege das Landschaftserlebnis auf. Durch diese geplanten Maßnahmen entsteht eine abwechslungsreiche und vielfältige Kulturlandschaft mit erhöhtem Erlebniswert.
Die Maßnahmenplanung wurde ebenfalls auf der Grundlage des überarbeiteten Bewertungsmodells der Stadt Aschaffenburg bewertet. In die Bewertung fließen die Arten- und Biotopausstattung sowie die abiotischen Schutzgüter (Boden, Wasser, Klima, Naherholung und Landschaftsbild) ein.
Die Summe dieser Maßnahmen ergibt 2.405.700 Biotopwertpunkte
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Bestand 2013
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Angestrebter
Zustand
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Aufwertung
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Wertpunkte Biotop- und
Nutzungsstrukturen
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754.126
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1.898.342
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1.144.216
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Wertpunkte
Abiotische Schutzgüter
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456.587
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507.358
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50.771
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Gesamtwerte
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1.210.713
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2.405.700
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1.194.987
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Tabelle 1: Gesamtaufwertung
Durch die geplanten Maßnahmen wird voraussichtlich eine Gesamtaufwertung von ca. 1,2 Mio. Punkten erzielt.
Diese Gesamtaufwertung steht als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den Eingriff des Bebauungsplans „Anwandeweg“ in Natur und Landschaft zur Verfügung.
Transparenter Planungsprozess unter Einbeziehung der landwirtschaftlichen Akteure
In die Entwicklung des Maßnahmenkonzeptes wurden Vertreter des Amtes für Landwirtschaft Ernährung und Forsten, Karlstadt, das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, das Sachgebiet Liegenschaften und der Pächter der Flächen einbezogen. In mehreren Besprechungen wurden in Zusammenarbeit mit dem Landwirt und dem Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (ALEF) die PIK-Maßnahmen auf die betriebliche Machbarkeit geprüft und einvernehmlich abgestimmt.
Kostenschätzung
Der vorläufigen Kostenschätzung liegen die Erstellungskosten, einschließlich der Fertigstellung, und die Kosten für die dauerhafte Pflege zu Grunde.
Die derzeit bekannten Kosten belaufen sich somit auf 216.200 Euro. Diese Kosten teilen sich in Erstellungskosten (ca. 65.200 Euro) und die Pflegemaßnahmen (ca. 151.000 Euro) auf. Die Erstellungskosten werden über einen Zeitraum von 5 - 10 Jahren, die Pflegemaßnahmenkosten über 25 Jahre verteilt.
Weitere Vorgehensweise
Die Verwaltung beginnt mit der Maßnahmendurchführung im Frühherbst 2014 nach Absprache mit dem Landwirt.