Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg - Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.03.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.03.2014 ö Beschließend 7pvs/2/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg


Beim 6-streifigen Ausbau der A3 zwischen den Anschlussstellen Aschaffenburg und Aschaffenburg-Ost ist im Bereich der Stadtteile Strietwald und Damm eine ca. 890 m lange Lücke im Lärmschutz verblieben. Nach der Verkehrsfreigabe der Autobahn 2009 kam es zu zahlreichen Beschwerden von Anliegern aus den berührten Siedlungsbereichen über erhöhten Verkehrslärm. Sehr schnell ist die Stadtverwaltung an die Autobahndirektion Nordbayern mit dem Wunsch herangetreten, die Lärmschutzlücke zwischen Damm und Strietwald zu schließen. Die Stadt Aschaffenburg konnte erreichen, dass die Lärmsituation von der Autobahndirektion Nordbayern überprüft wurde.
Einen Anspruch auf Schließung der Lärmschutzlücke konnte gegenüber dem Bund aus rechtlichen Gründen nicht erreicht und durchgesetzt werden. Allerdings verständigten sich die Beteiligten auf eine Fotovoltaik-Lärmschutzwand als Pilotprojekt, die die gewünschte Lärmminderung für die südlich der Autobahn gelegenen Wohngebiete bewirkt.

Planfeststellungsverfahren

Die Regierung von Unterfranken hat auf Veranlassung der Autobahndirektion Nordbayern das Planfeststellungsverfahren für die Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen Ende 2013 eingeleitet. Die Stadt wurde aufgefordert Stellung zur Planung zu nehmen. Die Planfeststellungsunterlagen wurden auf Wunsch der Regierung im Zeitraum vom 13.01.2014 bis 13.02.2014 im Rathaus, 6 Stock öffentlich ausgelegt.

Gegenstand der Planfeststellung

Gegenstand der Planfeststellung ist eine 887 m lange und 3 m hohe Lärmschutzwand auf der Südseite der Autobahn. Räumlich liegt die Wand zwischen den Betriebskilometern 212+518 und 213+405. Sie wird eingebunden in die westlich gelegene 3,50 m hohe Wand und den östlich angrenzenden 6 m hohen Lärmschutzwall. Fotovoltaikelemente sollen auf einer Länge von rund 750 m entstehen. Die Lärmschutzwand soll straßenseitig Lärm absorbierend ausgeführt werden.

Wirkung der Lärmschutzwand

Mit den zusätzlichen Lärmschutzbauwerken werden die Stadtteile Damm und Strietwald wesentlich besser vor Verkehrslärm geschützt. Die den Planfeststellungsunterlagen beigefügte lärmtechnische Berechnung prognostiziert bei über 500 Gebäuden eine Pegelminderung zwischen 1,5 dB (A) und 4,2 dB(A). Nach Norden entstehen trotz der Ausbildung als hoch absorbierende Lärmschutzwand noch geringe Schallreflexionen. Nach der lärmtechnischen Berechnung der Planfeststellung tritt für die Fahrbachsiedlung eine geringfügige Erhöhung der Immissionspegel auf. Sie liegt rechnerisch bei 51 Gebäuden zwischen 0,1 dB(A) und 1,0 dB(A), an 3 Gebäuden liegt sie bei 1,2 dB(A). Mit dem menschlichen Gehör überhaupt wahrnehmbar sind Pegelerhöhungen erst ab 1 dB(A).

Bewertung der Lärmschutzmaßnahme

Die Stadt Aschaffenburg befürwortet mit Nachdruck die Errichtung der Lärmschutzwand zwischen den Stadteilen Damm und Strietwald. Sie wird die Wohnverhältnisse vor allem an den Siedlungsrändern von Damm und Strietwald spürbar verbessern. Auch die wohnungsnahen Freiräume werden nachhaltig vor Verkehrslärm geschützt. Die Stadt Aschaffenburg hält es allerdings auch für notwendig, den Belangen der Fahrbachsiedlung nach Schutz vor dem Verkehrslärm ausreichend Rechnung zu tragen und bittet die Autobahndirektion Nordbayern im Planfeststellungsverfahren aufzuzeigen, welche lärmschutztechnische Maßnahmen geeignet sind, um die erwarteten Lärmpegelerhöhungen zu vermeiden. Die Stadt Aschaffenburg legt Wert darauf, dass innerhalb der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des freiwilligen Pilotprojektes der Lärmschutz beidseits der Autobahn gewährleistet wird.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung zum Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg zwischen Damm und Strietwald wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der Stadtrat stimmt der Stellungnahme der Verwaltung zu (Anlage 3) .

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme bei der Regierung von Unterfranken als Planfeststellungsbehörde einzureichen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:09 Uhr