Kreisverkehr Goldbacher Straße / Heinsestraße / Platanenallee; Rückbau der zweistreifigen Kreisausfahrt - Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 11.03.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.03.2014 ö Beschließend 8pvs/2/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Unfallkomission wurde über die Unfallhäufung an der Kreisausfahrt Richtung Herstallstraße beraten und der Rückbau der Zweistreifigkeit empfohlen.

Aus diesem Grund wurde im AK (Arbeitskreis) Radverkehr über die Einrichtung einer Fahrradschleuse im Zusammenhang mit einer Ausweisung der zweiten Fahrspur als Busspur diskutiert und diese Lösung als positiv bewertet. Die verbleibende Fahrspur für den MIV (motorisierten Individualverkehr) erhält eine Ausfahrtsbreite von 4,50 m.

Die Fahrradschleuse wird mit Proviblocks aufgedübelt, die entstehende Inselfläche mit Asphalt gefüllt. Die Fahrradschleuse hat eine Länge von 11 m mit einer Breite von ca. 1,15 m. Zur besseren Kenntlichmachung wird am Beginn der Insel ein flexibler Poller montiert.

Die rechte Fahrspur wird unmittelbar nach der Radfahrschleuse bis zum Herstallturm als Busspur ausgewiesen. Die vorhandene Leitmarkierung wird entfernt und durch eine Breitstrichmarkierung zur Abgrenzung der Busspur ersetzt.

Die Maßnahme wurde zwischen Polizei, Staatlichem Bauamt und Stadtverwaltung einvernehmlich abgestimmt.

Die Maßnahme kann Mitte April 2014 umgesetzt werden.
Die Kosten betragen hierfür ca. 4.000 EUR brutto.

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat stimmt dem Rückbau der Zweistreifigkeit an der Ausfahrt des Kreisverkehrs Goldbacher Straße in Richtung Herstallturm zu (Anlage 4) .

2.        Zum Schutz des ausbiegenden Radverkehrs wird eine Insel zwischen Misch- und Radspur angeordnet. Unmittelbar nach der Radfahrerschleuse wird die rechte Fahrspur als Busspur bis zum Herstallturm geführt.

3.        Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:09 Uhr