Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Herrleinstraße 17, durch die Firma Roza Immobilien GmbH, Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 12.03.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 30.01. und 18.02.2014, beantragt die Firma Roza Immobilien GmbH, Aschaffenburg, die Genehmigung zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 15 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Herrleinstraße 17 in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Bebauung einer Baulücke in der Herrleinstraße zwischen Cornelienstraße und Hettingerstraße. Die beiden Mehrfamilienhäuser bestehen aus einem Vorderhaus mit 8 Wohnungen zwischen 65 und 99 m² Größe, und einem Hinterhaus mit 7 Wohnungen zwischen 74 und 81 m² sowie einer Wohnung mit 119 m². Die Bebauung in der Tiefe des Grundstücks mit einem Hinterhaus ist dort in der Nachbarschaft mehrfach vorhanden. Sowohl Vorder- als auch Hinterhaus werden an die Nachbarbebauung angebaut. In einer Tiefgarage werden 13 Stellplätze, davon 4 in Doppelparkern, sowie ebenerdig im Hof 3 Stellplätze errichtet.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 05.02.2014 liegt das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp allgemeines Wohngebiet, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach allgemein zulässig ist. Das Bauvorhaben fügt sich in diese Eigenart der näheren Umgebung ein. Bei der Herstellung der Grünflächen entsprechend dem Freiflächenplan ist im Innenhof darauf zu achten, dass die Erdüberdeckung über der Tiefgarage mit mindestens 50 cm Stärke hergestellt wird, damit eine Intensivbegrünung möglich ist.
Nach der städtischen Stellplatzsatzung sind für dieses Bauvorhaben insgesamt 16 Stellplätze zu errichten, die in einer Tiefgarage mit 13 Stellplätzen, davon 4 in Doppelparkern, sowie 3 weiteren ebenerdigen Stellplätzen im Innenhof hergestellt werden.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Firma Roza Immobilien GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit 15 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Herrleinstraße 17 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:11 Uhr