Fortsetzung des Projekts Jugendwohnen Lange Str. 26 unter neuer Trägerschaft des Vereins "Die Brücke e. V." ab 01.04.2014
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 24.03.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Rahmen der Sozialen Stadt Damm war aus Mitteln des Städtebaus seit 01.01.2009 das Jugendwohnprojekt in Damm Langestr. 26 bis 31.12.2011 finanziert worden. Das Projekt richtete sich an obdachlose junge Menschen, die weder über eine Arbeit noch eine gute Sozialprognose verfügten. Betreut wurde das Projekt von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Vereins GlobalSozial e. V.
Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sozialverhalten wesentliche Defizite besaßen und in der Regel auch über keinen Arbeitsplatz verfügten. Das Projekt war im Jahr 2012 mit einer intensiveren sozialpädagogischen Betreuung modifiziert worden und eine ganzheitliche Hilfeleistung zugrunde gelegt worden. Der Verein GlobalSozial erhielt aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 05.12.2011 einen Zuschuss von jährlich 60.000,00 EUR für die Jahre 2012 und 2013
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 15.07.2013 wird das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 seit 01.01.2014 bis 31.12.2015 weiterhin finanziell unterstützt. Für die Jahre 2014 und 2015 sind jeweils 60.000,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich sind jährlich 25.000,00 EUR für Nachtdienste bewilligt, die wegen Anwohnerbeschwerden notwendig geworden sind. Die Nachtdienste verhindern Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, die nicht von den Bewohnern des Projekts, sondern von Besuchern verursacht worden waren.
Nach dem Wegfall anderer Projekte war der Verein GlobalSozial e. V. in finanzielle Schwierigkeiten geraten und hat am 04.02.2014 Insolvenz beantragt. Im Rahmen der Insolvenzverwaltung ist die Durchführung des Jugendwohnprojekts nur bis 31.03.2014 gesichert.
Ab 01.04.2014 steht als neuer Träger des Jugendwohnprojekts Lange Str. 26 der Verein „Die Brücke“ e. V. zur Verfügung.
Die bisherige Projektbeschreibung wird als Anlage 1 der Kooperationsvereinbarung beigefügt und gilt nur bis 30.09.2014. Die vorläufige Gesamtkostenaufstellung ist als Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung beigefügt. Die Anlage 2 wird die ab 01.10.2014 gültige Projektbeschreibung sein und Anlage 4 ist der Förderbescheid des Jobcenters Stadt Aschaffenburg hinsichtlich der arbeitsbegleitenden Maßnahmen. Dieser Förderbescheid wird vom Jobcenter erst nach dem Beschluss des Stadtrates zur Kooperationsvereinbarung erlassen. Eine mündliche Förderungszusage liegt bereits vor.
Es wird vorgeschlagen, der in der Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung zuzustimmen.
.Beschluss:
Der Kooperationsvereinbarung mit dem Verein „Die Brücke e. V.“ über das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 wird zugestimmt (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:14 Uhr