Zielerreichung:
Das Projekt „ANSchuB“ – Aschaffenburger Netzwerk Schule – Beruf, wurde inhaltlich erfolgreich umgesetzt. Darüber wurde in dieser Runde und bei den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses regelmäßig berichtet.
Bei der inhaltlichen Ausrichtung war die Festlegung auf ausschließlich nachsorgende Aktivitäten ein Nachteil. Präventive Projekte waren nicht möglich.
Bei einer ersten intensiven Befassung mit dem Übergang Schule – Beruf war dieser Nachteil zu verkraften. Es zwang zur Konzentration auf bestehende Lücken an der Nahtstelle.
Solange kein nachhaltiges, präventives System zur Vorbereitung auf die Berufswahl etabliert ist, werden wir die nachsorgenden Maßnahmen benötigen. Zusammenfassend kann man deshalb feststellen, dass die Gelder aus dem Europäischen Sozialfonds nutzbringend verwendet wurden. Eine wichtige Schnittstelle konnte zum Vorteil der Jugendlichen effektiver gestaltet werden, eine Reihe Empfehlungen aus der Bildungsleitplanung konnten begonnen werden.
Finanztechnische Abwicklung:
Deutlich kritischer muss die finanztechnische Umsetzung des Projekts betrachtet werden. Die Einhaltung der Förderrichtlinien ist kompliziert und aufwendig. Die Unterstützung dabei ist stark von der Abrechnungsstelle abhängig, die vom federführenden Bundesministerium beauftragt wird.
Die Kompetenz und Servicebereitschaft der Abrechnungsstellen kann nur im Erfahrungsaustausch mit anderen Städten und freien Trägern ermittelt werden. Auch bei optimaler Unterstützung müssen erhebliche Kapazitäten kompetenter städtischer Mitarbeiter eingeplant werden. Alternativ kann diese Aufgabe aus Projektmitteln extern eingekauft werden. Das mindert natürlich die Mittel, die direkt für Projekte zur Verfügung stehen. Beide Alternativen müssen deshalb vor Projektstart gründlich geprüft und entschieden werden.
Zumindest für diese Prüfung müssen eigene kompetente Kräfte zur Verfügung stehen.
Es muss darauf geachtet werden, dass sowohl für den inhaltlichen als auch für den finanztechnischen Ablauf Hauptverantwortliche festgelegt werden. Beide müssen in regelmäßigen Abständen und bei akutem Bedarf dem Amtsleiter Bericht erstatten und offene Fragen zur Entscheidung vorlegen. Den Verantwortlichen müssen die nötigen Zeitkapazitäten zur Verfügung stehen. Die Amtsleitung kann keine operativen Aufgaben übernehmen, weil dadurch die Leitungsaufgabe insgesamt leiden würde und die Unterstützung von Sachgebietsleitern und Mitarbeitern zurückstehen müsste.
Es ist deshalb notwendig, einen Ablaufplan zu erstellen, der die nötigen Prüfschritte auflistet, die vor Entscheidungen notwendig sind.
Fazit:
Die Nutzung von ESF–Mitteln ermöglicht die Umsetzung wichtiger Projekte außerhalb des städtischen Haushalts. Das ist wichtig, weil in den nächsten Jahren umfangreiche Investitionen in den Bereichen Schulen, Kindergärten, Infrastruktur, Kanalsanierung u.v.m. anstehen, die in erheblichem Umfang kommunale Mittel binden werden. Man muss sich aber bewusst sein, dass es ESF-Mittel nicht zum Nulltarif gibt. Die notwendige Struktur muss vorhanden sein.
Es muss gegenübergestellt werden, wie der Arbeitsaufwand der städtischen Mitarbeiter im Verhältnis steht zu den ESF-Mitteln, die wir erwarten können. Dabei spielt sowohl die Förderquote eine Rolle, als auch die Höhe der Verwaltungskosten-pauschale.
Ein wichtiger Aspekt sind dabei die geforderten Eigenanteile. Bisher konnte dafür eigenes Personal angegeben werden. Das soll in Zukunft nicht mehr möglich sein. Außerdem hat sich gezeigt, dass der Nachweis des Personaleinsatzes mit hohem Aufwand verbunden ist.
Aktueller Stand:
Das größte Problem ist zurzeit die unsichere Situation: es ist weder bekannt, wie die Förderrichtlinien genau lauten werden, noch wann die Aufforderung zur Interessenbekundung erfolgen wird und wie die Abgabefristen festgelegt werden.
Wir können deshalb nur wenige vorbereitende Arbeiten erledigen. Wenn die Interessenbekundung – wie befürchtet – im Windhundverfahren erledigt werden muss, kann das nur geleistet werden, wenn geplante Veranstaltungen und Aufgaben ins kommende Jahr verschoben werden.