Errichtung der „Gunter Ullrich Stiftung“
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.04.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
XXX beabsichtigt zeitnah die „Gunter Ullrich Stiftung“, als unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Stadt Aschaffenburg zu errichten. Mit dem Treuhandvertrag verpflichtet sich die Stadt Aschaffenburg, das von dem Stifter zur Förderung der Kultur gestiftete Vermögen gemäß der Stiftungssatzung zu verwalten.
Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist die Pflege, Erhaltung, Erforschung und Verbreitung des künstlerischen Werkes von Gunter Ullrich, Aschaffenburg, einschließlich seines pädagogischen Wirkens. Dies bezieht sich insbesondere auf die künstlerische Auseinandersetzung Gunter Ullrichs mit den Kriegsjahren, der Nachkriegszeit und der weiteren kulturellen und sozialen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der Stiftung ist auch die besondere Erforschung des sich auf die Stadtentwicklung Aschaffenburgs beziehenden Werkes Gunter Ullrichs, um damit zur Dokumentation der Nachkriegsgeschichte der Kulturstadt Aschaffenburg beizutragen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die wissenschaftliche Aufarbeitung des Werks Gunter Ullrichs, die Erfassung und Dokumentation der Werke, die Zurverfügungstellung der Werke für Ausstellungen und wissenschaftliche Zwecke, Vergabe von Forschungs- und Dokumentationsaufträgen.
Der Stifter hat die Stiftung mit einem Anfangsvermögen ausgestattet. Die Annahme von Schenkungen bedarf nach § 3 Nr. 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Genehmigung des Stadtrates.
Die Einnahmen und Ausgaben der rechtlich unselbständigen Stiftung werden künftig im städtischen Haushaltsplan in einem eigenen Unterabschnitt ausgewiesen.
.Beschluss:
1. Der Errichtung der „Gunter Ullrich Stiftung“ (Anlage 1) sowie dem Abschluss des Treuhandvertrages zwischen XXX und der Stadt Aschaffenburg (Anlage 2) wird zugestimmt.
2. Der Annahme der Schenkungen Werken Gunter Ullrichs sowie Barvermögen zur Errichtung der Stiftung wird zugestimmt.
3. Der Annahme zukünftiger Zustiftungen des Stifters zum Grundstockvermögen wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:17 Uhr