Untersuchungen zum Hochwasserschutzkonzept Hensbach und Gailbach
Das Büro FKS mit bit-consult war mit der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts für den Hensbach (Fokus: Ortslage Schweinheim) und den Gailbach (Fokus: Ortslage Gailbach) beauftragt worden und stellte die Ergebnisse im März 2014 dem Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg vor. Es wurde jeweils ein Niederschlag-Abfluss-Modell aufgestellt, mit dem es möglich ist, die Hochwassersituation im jeweiligen Bereich sowohl den Bestand als auch die Wirkung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen zu simulieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand das 100-jährliche Hochwasserereignis, auf das in der Regel Hochwasserschutzkonzepte ausgelegt werden.
Hensbach
Bestand: Im Bereich der Ortslage Aschaffenburg-Schweinheim sind vom 100-jährlichen Hochwasser-Ereignis nur relativ wenige Gebäude betroffen. Eingestaute Gebäude sind vor allem im Bereich Dümpelsmühle, im Bereich zwischen der Bachgartenstraße und der Liebezeitstraße, sowie im Bereich der Unterhainstraße vorhanden. Die übrigen Ausuferungen liegen fast ausnahmslos in unbebauten Bereichen der Talaue Hensbach. Allerdings ergeben sich im Hochwasserfall Gefährdungen durch Einstau der Weinberg-straße und des Bahndamms. Der derzeitige Durchlass im Straßendamm der Weinberg-straße reicht nicht aus, um das ankommende Wasser abzuführen. In diesem Bereich ergibt sich dadurch eine Einstauhöhe von circa 5 m. Der Durchlass durch den bestehenden Bahndamm wurde zwar erheblich größer hergestellt, wurde jedoch später durch eine Vormauerung verkleinert, um jenseits des Bahndamms stehende Gebäude (Eckertsmühle) vor Hochwasser zu schützen. Die Vormauerung verringert die Durchlass-menge erheblich, so dass sich auch in diesem Bereich ein Einstau bis zu einer Höhe von circa 5 m ergibt. Geotechnische Untersuchungen ergaben, dass weder der Straßendamm Weinbergstraße noch der Bahndamm den Belastungen durch einen solchen Einstau standhalten, so dass Schädigungen oder im schlimmsten Fall sogar ein Dammbruch zu befürchten sind.
Zur Abwehr dieser Gefährdungen wurden unterschiedliche Varianten geprüft: Neben der Öffnung der beiden Dämme wurde auch die Wirkung von potenziellen Hochwasserrück-haltebecken im Bereich Königsgraben (Elterhöfe), oberhalb der Dümpelsmühle und oberhalb des Bahndamms geprüft.
Als Fazit wird vom Ingenieurbüro der Vorschlag gemacht, die beiden Dämme zu öffnen: Beim Bahndamm könnte die bestehende Vormauerung entfernt werden, während der Straßendamm Weinbergstraße wahrscheinlich teilweise durch ein Brückenbauwerk ersetzt werden müsste. Durch diese Maßnahmen ergibt sich im Bereich Tuchbleiche und Eckertsmühle ein erhöhter Wasserspiegel gegenüber dem Bestand, bei dem das 100-jährliche Hochwasser aber noch problemlos abgeführt werden kann.
Weiteren Problembereichen kann mit örtlichen Maßnahmen (z. B. Aufweitung bestehender Durchlässe an der Dümpelsmühlstraße, Gailbacher Straße und Unterhainstraße) begegnet werden. Der Bau von Hochwasserrückhaltebecken wird aufgrund der hohen Kosten und der vergleichsweise geringen Wirkung nicht empfohlen.
Bestehende Vormauerung am Bahndurchlass
Gailbach
Die Untersuchung des Gailbachs ergab, dass im Bereich der Ortslage Gailbach eine relativ große Anzahl von Anwesen vom 100-jährlichen Hochwasser betroffen ist. Dies liegt teilweise an zu klein dimensionierten Verdolungen als auch an der grundsätzlich zu niedrigen Leistungsfähigkeit des Gewässers. Die Untersuchungen haben ergeben, dass der Bau von Hochwasserrückhaltebecken eine vergleichsweise geringe Wirkung hat, da damit nur der Abfluss der unbebauten, meist bewaldeten „Außengebiete“ gedrosselt werden kann, nicht jedoch der Abfluss aus dem Siedlungsbereich, der dem Gewässer entlang liegt.
Der Gailbach ist momentan stark mit Buschwerk bewachsen und mit einer Vielzahl von Einbauten wie Stege, Pumpen u. ä. versehen, was das Abflussvermögen stark einschränkt und Verklausungen stark begünstigt. Als Sofortmaßnahmen werden deshalb die Gewässerpflege sowie die Entfernung bestehender Einbauten im Gailbach vorgeschlagen. In einem nächsten Schritt sollten die abflussbegrenzenden Stege, Brücken und Verdolungen entfernt oder aufdimensioniert werden. Vor allem ein circa 100 m langer Verdolungsabschnitt im Bereich der Einmündung des Klingertsbaches schränkt das Abflussvermögen des Gailbachs massiv (bis hin zur völligen Verklausung) ein. Diese Verdolung ist jedoch überbaut und kann somit wohl nicht aufgeweitet werden. In diesem Bereich sollte darüber nachgedacht werden, ob der Bach in einem offenen Gerinne (südlich der bestehenden Bebauung neu herzustellen) an den bestehenden Gebäuden vorbei geleitet werden sollte.
Da es in Gailbach nicht möglich sein wird, technisch einen 100-jährlichen Hochwasser-schutz herzustellen, sollte hier auch über Hochwasserschutz durch Verhaltensvorsorge nachgedacht werden (keine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen wie Ölfässer im Überschwemmungsbereich, Entfernung gefährdeter Gegenstände im Überschwemmungs-bereich).
Grundsätzlich gilt sowohl für den Hensbach als auch den Gailbach: Es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz, es kann zu jeder Zeit ein Ereignis eintreten, das höher ist als das 100-jährliche Hochwasser.