Neuberufung der Mitglieder des Sozialbeirats der Stadt Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 12.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Sozialbeirat berät den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen sozialen Angelegenheiten die sich bei den in Aschaffenburg lebenden Bürgern aus Verschuldung, Migration, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit und versteckter Armut einschließlich Grundsicherung ergeben.
Die Mitglieder (Vertreter / in und Stellvertreter / in) des Sozialbeirates werden nach § 4 Abs. 2 Sozialbeiratssatzung (SozBS) für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates berufen. Hiervon ausgenommen sind nach § 3 Abs. 1 SozBS der Oberbürgermeister und der Bürgermeister, die kraft Amtes dem Sozialbeirat angehören. Durch die Wahl des Stadtrates am 16.03.2014 endete auch das Mandat der bisher vom Stadtrat berufenen Mitglieder des Sozialbeirates zum 30.04.2014.
Aus diesem Grund ist die Neuberufung der Mitglieder und deren Stellvertreter durch den Stadtrat erforderlich.
Die in der Anlage vorgeschlagenen Personen werden als Mitglieder bzw. Stellvertreter gem. § 4 Abs. 1 SozBS berufen.
.Beschluss:
Die in der Anlage 7
vorgeschlagenen Personen werden zu Mitgliedern des Sozialbeirats bzw. Stellvertreter berufen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:32 Uhr