Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG);
- Kindergarten St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas / Außengruppe Christian-Schad-Schule
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 12.05.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Haus für Kinder St. Jakobus in Nilkheim /Außengruppe Christian-Schad-Schule ist die Nachfrage nach Hortplätzen weiter angestiegen. Für das kommende Schuljahr liegen dem Hort über 75 Anmeldungen vor.
2011 wurde die erste Hortgruppe mit 25 Hortplätzen in Betrieb genommen. 2012 musste der Hort mit einer zweiten Gruppe auf 50 Plätze erweitert werden. Zu Beginn des Hortjahres 2013 überstieg die Nachfrage erneut das Angebot. Vor allem aus räumlichen Gründen konnte nur eine Erweiterung um 10 zusätzliche Plätze erfolgen, so dass insgesamt 60 Plätze zur Verfügung standen.
Die Räume des Hortes waren bisher auf drei verschiedene Stockwerke im Schulgebäude verteilt. Auf Vorschlag der Schulleitung konnte inzwischen eine neue, bessere Lösung gefunden werden, die den Hortbetrieb zum einen räumlich zusammenführt und zum anderen den Betrieb von drei regulären Hortgruppen mit jeweils 25 Plätzen und jeweils zwei sog. Notplätzen erlaubt. (Insgesamt ab 01.09.2014 75 reguläre Plätze und 6 Notplätze)
Die „Notplätze“ sollen dem Hort ermöglichen, im Einzelfall, trotz Vollbelegung für einen befristeten Zeitraum in familiären Notfällen oder bei überraschend zuziehenden Kindern zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen zu können.
Der Beschlussvorschlag fasst die bisher bereits festgestellte Bedarfsnotwendigkeit für 60 Plätze und die für die neuen Plätze – 15 plus 6 – zusammen.
Für die alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2014 insgesamt 81 Kindertagesstättenplätze (75 reguläre Plätze sowie maximal 6 sog. Notplätze) für die Schulkindbetreuung (Hortplätze) im Kindergarten St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas / Außengruppe Christian-Schad-Schule in Nilkheim als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:32 Uhr