Neubau eines Betriebsgebäudes mit Teilüberdachung der Hoffläche sowie Anbau eines Lagers auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Obernau, Bollenwaldstraße xxx durch die Fa. Oelze-Messzeugfabrik GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. 20140073


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 14.05.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 14.05.2014 ö Beschließend 3uvs/5/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 28.03.2014, beantragt die Fa. Oelze-Messzeugfabrik GmbH, Aschaffenburg die Genehmigung zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Teilüberdachung der Hoffläche und Anbau eines Lagergebäudes auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Obernau, Bollenwaldstraße xxx in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau von Ergänzungsgebäuden auf dem bestehenden Betriebsstandort im Industriegebiet Bollenwaldstraße in Obernau. Nach der Betriebsbeschreibung fertigt die Firma, 1925 in Aschaffenburg gegründet, kundenspezifische Präzisionsbauteile aus natürlichem Hartgestein (Granit). Im einzelnen wird eine Klimahalle für eine gleichmäßige Temperatur von 20° C von ca. 600 m² Nutzfläche, eine Schlause zum bestehenden Betriebsgebäude von 130 m² Nutzfläche, eine Teilüberdachung des Hofes zwischen den bestehenden Betriebsgebäuden sowie den Anbau einer ergänzenden Lagerhalle von 172 m² erstellt.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 16.04.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25/2 – für das Gebiet „Bollenäcker“, 2. Änderung, der für das Baugrundstück die Gebietsart Gewerbegebiet festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Sachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Fa. Oelze-Messzeugfabrik GmbH, Aschaffenburg zum Neubau eines Betriebsgebäudes mit Teilüberdachung der Hoffläche sowie eines Lageranbaus auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Obernau, Bollenwaldstraße 112 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligten Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:37 Uhr