Führung der Denkmalliste durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege; Prüfungen der Denkmaleigenschaften ohne Eintragung in die Denkmalliste.


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 14.05.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 14.05.2014 ö Beschließend 5uvs/5/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In die Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg werden Baudenkmäler und Bodendenkmäler nachrichtig aufgenommen und beschrieben. Die Eintragung und Fortführung erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Die Denkmalliste kann von jedermann eingesehen werden (Art. 2 Abs. 1 Bayerisches Denkmalschutzgesetz). Die Denkmalliste ist im Internet unter Bayern Viewer – Denkmal einzusehen.

Mit Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 13.03.2014 hat das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege zu den nicht eingetragenen Objekten eine begründete Stellungnahme abgegeben.

Im Rahmen der Nachqualifizierung der Denkmalliste kam es zu zahlreichen Anregungen und Anträgen Objekte im Stadtgebiet in die Denkmalliste nachzutragen. Das Landesamt hat nunmehr alle vorgelegten Anregungen und Anträge geprüft und hat einen Teil der Objekte in die Denkmalliste eingetragen. Dazu wird in dieser Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates das Benehmen der Gemeinde vorgeschlagen. Ein weiterer Teil der Objekte wurde nach Prüfung der Denkmaleigenschaft nicht eingetragen.

Der Bericht der Verwaltung hierzu wird zur Kenntnis genommen.

Die Führung der Denkmalliste erfolgt durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege. Bei der Nichteintragung von vorgeschlagenen Objekten ist weder ein Benehmen, noch ein sonstiger Verfahrensschritt vorgesehen.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird deshalb gebeten, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über die Objekte im Stadtgebiet, die nach Prüfung der Denkmaleigenschaft durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege nicht in die Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg eingetragen wurden, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Frau Stadträtin xxx beantragt, dass die Verwaltung beauftragt wird, dass die Stadt Aschaffenburg für einige Objekte und Ensembles, die nach Auffassung des Stadtrates und der Verwaltung sehr wohl die Voraussetzungen für ein Aschaffenburger Denkmal erfüllen, eine nochmalige Prüfung durch das Landesamt für Denkmalpflege anregt.

3. Aufgrund eines Vorschlags von Herrn Stadtrat xxx, sollen die Fraktionen und Ausschussgemeinschaften die noch einmal zu überprüfenden Objekte und Ensembles schriftlich bei der Stadtverwaltung ein reichen.

4. Die Verwaltung stimmt daraufhin dieser Vorgehensweise zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:37 Uhr