Die Planfeststellung zum Ringschluss-Ost enthält in der Ausgleichsplanung des Landschafts-pflegerischen Begleitplanes eine Fläche entlang der Schmerlenbacher Straße (östlich des Lufthofes), die zur Aufforstung (Herstellung eines Waldsaumes) vorgesehen war.
Diese Maßnahme macht aus heutiger Sicht keinen Sinn. Eine Wiesenfläche mit Obstbaum-bewuchs in einen Waldsaum (Überspringen des Waldgebietes am Kugelberg über die Schmerlen-bacher Straße) zu verwandeln, der auf Grund fehlender direkter Anbindung an die Waldfläche (durch die querende Straße) diese Funktion sowieso kaum erfüllen kann, macht wenig Sinn. Zudem wird dadurch einer der schönsten Ausblicke auf das Aschafftal künstlich verstellt.
Die Verwaltung möchte daher diese Planung durch eine andere, naturrechtlich betrachtet, gleichwertige Maßnahme ersetzen.
Die neue Planung sieht vor, das Tal des Röderbaches im Sinne des Naturschutzes und auch des Wasserrechtes zu verändern. Ausgangspunkt war der Wunsch, die Verrohrung des Röderbaches entlang des Lufthofweges, deren Sinn sich niemanden mehr erschließt (sie diente wohl der Bereit-stellung der großen Wiesenfläche für einen Sportplatzneubau in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts, diese Baumaßnahme wurde aber nie realisiert), zu beseitigen, in dem man an dieser Stelle wieder einen natürlichen Wasserlauf herstellt.
Darauf aufbauend wurde ein Konzept „Umgestaltung des Röderbachtales“ aufgestellt und in der Folge von der Diplom-Landschaftsökologin Frau Julia Harras in der nun vorliegenden Form ausgearbeitet.
Die Ausarbeitung ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Das Vorhaben lässt sich grundsätzlich unter zwei Teilaspekten betrachten:
1) Wasserbauliche Aspekte (Hochwasserabfluss, Rückbau der Bachverrohrung, Sicherstellung der Wasserversorgung Fasaneriesee und Innenstadt)
2) Naturschutzrechtliche Aspekte (Ersatz einer Aufforstungsfläche, Anlage von Amphibien-gewässern, Sicherung des FFH-Biotopcharakters)
Teil1: Wasserbauliche Aspekte
- Die vorhandene Bachverrohrung soll beseitigt werden. Dies geschieht durch die Neuanlage eines offenen Bachbettes in naturnaher Gestaltung. Die neue Bachaue soll ungefähr 10 Meter östlich der vorhandenen Verrohrung entstehen, sie erhält eine Niedrigwasserrinne mit beidseitigen Vorlanden. Da der Hochwasserabfluss an anderer Stelle gewährleistet wird, kann das neue Bachbett relativ schmal gehalten werden. Auf Grund des nahen, hohen Baum-bewuchses am Ostrand der Fasanerie wird das neue Gewässerufer zunächst nicht mit Bäumen bepflanzt, es wird sich hier aber recht schnell eine eigenständige standortgerechte Vegetation bilden.
- Der Zufluss zur Fasanerie wird neu geordnet, der Rohrdüker unter der Straße bleibt erhalten, das vorhandene Trennbauwerk wird durch ein neues Bauwerk ca. 30 Meter östlich ersetzt (an der Stelle, an der das künftige offene Gerinne beginnt). Vor das Trennbauwerk wird ein Grobrechen angeordnet.
- Die bestehende Bachverrohrung wird verdämmt.
- Die bestehende prov. Hochwasserentlastung ca. 100 Meter vor dem Zufluss zur Fasanerie wird aufgelassen. Es wird eine neue Entlastung (die als Provisorium schon existiert) ca. 500 Meter weiter östlich angelegt. Ziel dieser Maßnahme ist die Verhinderung des Ausschwemmens des Straßenbankettes des Lufthofweges, der Schutz der vorhandenen FFH-Flächen (insbesondere der Flächen des Wiesenknopfes) und die Rückführung des Hoch-wasserabflusses zum Tiefpunkt des Röderbachtales hin, die Hochwässer fließen dann wieder auf dem gleichen Weg wie früher ab. Durch den relativ langen Fließweg über eine intensiv begrünte und bewachsene Talsohle hinweg wird die Hochwasserwelle gebrochen und der Abfluss vergleichmäßigt.
Teil 2: Naturschutzrechtliche Aspekte
- Im Ist-Zustand ist das Röderbachtal ein FFH-Schutzgebiet und ein geschützter Landschafts-bestandteil. Es weist eine Anzahl von inselartig angeordneten Wiesenknopfvorkommen auf, weiterhin eine große Anzahl von verschiedenen Feuchtflächen. Speziell die Wiesenknopf-vorkommen haben hohe Anforderungen an die Geländebeschaffenheit, die Situation für diese geschützte Pflanze soll durch die Maßnahmen verbessert werden, mit dem Ziel, die zur Zeit inselartig vorhandenen Flächen künftig zu vernetzen.
- Die ursprünglich geplante Aufforstungsfläche wird durch eine benachbarte Fläche, die als Streuobstwiese konzipiert wird, ersetzt. Der Talraumcharakter mit seinen Sichtbeziehungen bleibt so erhalten. Diese Streuobstwiese ist grundsätzlich als Steinkauzhabitat geeignet.
- Es werden Amphibienflächen teils neu angelegt, teils aktiviert, in Form kleiner nicht ständig durchflossener Wasserflächen. Beschickung durch kleine Teilströme des Hochwasser-abschlages oder Grundwasserauffüllung.
- Die vorhandenen Wiesenflächen, die extensiv gemäht werden und für die Biotopstruktur wichtig sind, werden gesichert.
Für das gesamte Vorhaben wurde, basierend auf dem Bewertungsmodell der Stadt Aschaffenburg, eine Wertung vorgenommen (ein Vergleich der ursprünglich geplanten Maßnahme mit den nun vorgesehenen Maßnahmen). Die Bewertung ergab ein deutliches Punkteplus für die nun vorgeschlagenen Maßnahmen; dieses Plus kann z. B. für den Gesamtausgleich der Maßnahme „Ringschluss-Ost“ verwendet werden. Bei den nun vorgeschlagenen Maßnahmen wurde im übrigen großen Wert darauf gelegt, die Maßnahmen auf Flächen anzuordnen, die sich im Besitz der Stadt Aschaffenburg befinden.
Zur Ausführung ist festzustellen, dass eine derartige Maßnahme nicht sinnvoll auszuschreiben ist, die Arbeiten sind zu vielfältig und kleinteilig, um sie in eine Ausschreibung umzusetzen. Es ist deshalb vorgesehen, die Maßnahmen weitgehend selbst durchzuführen. Kosten entstehen für die Anmietung der notwendigen Geräte zur Herstellung des neuen Gerinnes, für die Verdämmung der Verrohrungsstrecke sowie für die Pflanzung und Pflege der neuen Streuobstwiese. Entfallen werden die Kosten für die geplante Aufforstung.
Ausblick:
Nach Zustimmung des Stadtrates muss die Maßnahme der Höheren Naturschutzbehörde und der Planfeststellungsbehörde vorgestellt werden. Die Ausgleichsplanung für den Ringschluss-Ost muss in diesem Punkt geändert werden. Parallel dazu müssen die notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungen eingeholt werden. Eine Durchführung der Maßnahme kann sinnvollerweise nur im Winter erfolgen, da die Erreichbarkeit einiger Teilbereiche nur bei gefrorenem Boden möglich ist.