Bürgerstiftung Aschaffenburg;
Benennung von drei Stadtratsmitgliedern in den Stiftungsvorstand
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 30.06.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.07.2008 der Gründung einer Bürgerstiftung zugestimmt. Gemäß § 11 der Satzung dieser Bürgerstiftung ist ein Stiftungsvorstand zu bestellen. Dieser besteht aus dem Oberbürgermeister und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse (beide sind geborene Mitglieder), drei Mitgliedern, die der Stadtrat aus seinen Reihen bestimmt und mindestens zwei vom Stiftungsrat gewählten Mitgliedern aus der Stifterversammlung.
Die drei vom Stadtrat zu benennenden Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden gem. § 11 Abs. 2 der Satzung der Bürgerstiftung für die Dauer von fünf Jahren berufen.
Zuletzt wurden per Beschluss des Stadtrates vom 20.04.2009 folgende Stadtratsmitglieder als Mitglieder des Stiftungsvorstandes auf die Dauer von fünf Jahren in den Stiftungsvorstand benannt:
a) Herr Stadtrat Thomas Gerlach
b) Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau
c) Herr Stadtrat Alfred Streib
Bedingt durch die Neuzusammensetzung des Stadtrates ab dem 01.05.2014 würde in analoger Anwendung der Sitzverteilung in den Ausschüssen der CSU-, der SPD- und der GRÜNE-Stadtratsfraktion je ein Sitz zustehen.
Die umseitig genannten Personen wurden von den Stadtratsfraktionen vorgeschlagen.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
Als Mitglieder des Stiftungsvorstands der Bürgerstiftung Aschaffenburg benennt der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg folgende Mitglieder:
a) Herr Stadtrat Thomas Gerlach (CSU)
b) Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau (SPD)
c) Herr Stadtrat Claus Berninger (GRÜNE)
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:46 Uhr