Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 14.07.2014 ö Beschließend 1pl/11/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlags an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:

Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Hauptsenates/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderungen am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01% bis über 0,10% auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei einer Kreditaufnahme von ca. 7,0 Mio € und einer Laufzeit von 10 bis 20 Jahren ein zusätzlicher Zinsaufwand bis zur Höhe eines niedrigen sechsstelligen Betrages.


Bei der Darlehensaufnahme aus der Kreditermächtigung 2013 am 05.05.2014 hat sich erneut bestätigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenige Angebote mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.

Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahre 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2014 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.

.Beschluss:

1. Der Antrag in Anlage 1 auf öffentliche Behandlung des TOP 7 der nichtöffentlichen Sitzung „Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2014“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2014 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite (6.972.100.-- €) aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmenbeschaffung zu beachten. Es sind Angebote von mindestens 10 Kreditinstituten einzuholen; den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.
Für strukturierte Darlehen verbleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:57 Uhr