Teil 1: Energetische Verwertung
Seit 1990 wird der Klärschlamm der Stadt Aschaffenburg der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Die Organisation der landwirtschaftlichen Verwertung, mit Akquirierung der landwirt-schaftlichen Flächen, die Beprobung der Flächen, die Anmeldung der Aufbringung bei der zuständigen Behörde sowie die Abfuhr und Aufbringung auf den Flächen, wurde wiederholt über eine öffentliche Ausschreibung vergeben. Die letzte öffentliche Vergabe erfolgte im Jahre 2004 für einen Zeitraum von 10 Jahren an die Firma Hegewald und endet zum 31.12.2014.
Seit der letzten Anpassung der Abfallklärschlammverordnung im Jahre 1992 hat es immer wieder Bestrebungen zur Verschärfung der bestehenden Grenzwerte und Aufnahme weiterer Grenzwerte gegeben. So wird seit Jahren über Medikamentenreste und Kontrastmittel im Abwasser / Klärschlamm diskutiert und in Versuchsanlagen die Möglichkeit der Reduzierung erforscht. Lediglich für den Parameter PFT wurde nach einem Störfall in fast allen Bundesländern ein Vorsorgegrenzwert von 100 µg/kgTS zusätzlich festgelegt.
In den letzten Jahren wurde die Düngemittelverordnung mehrere Male angepasst. So wurden im Jahre 2010 mit der Novellierung der Düngemittelverordnung für Klärschlamm als Düngemittel weitere Grenzwerte aufgenommen. Diese greifen nun, nach einer Übergangsfrist, zum 01.01.2015.
Ab dem 01.01.2015 sind die Grenzwerte sowohl nach der Klärschlammverordnung als auch nach der Düngemittelverordnung auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung anzuwenden.
Dies bedeutet für einige Parameter drastisch verschärfte Grenzwerte, wie nachfolgende Tabelle zeigt.
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AbfKlärV
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DüMV
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Klärschlammanalysen
01.01.2010 – 31.03.2014
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01.07.1992
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ab 01.01.2015
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Min
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Max
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[mg/kgTS]
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[mg/kgTS]
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[mg/kgTS]
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[mg/kgTS]
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Arsen
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40
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7,01
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13,4
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Blei
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900
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150
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41,9
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82,3
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Cadmium
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10 / 5
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1,5
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1,03
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2,20
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Chrom
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900
|
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34,0
|
68,7
|
Chrom VI
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2,0
|
n.N.
|
n.N.
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Kupfer
|
800
|
|
310
|
425
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Nickel
|
200
|
80,0
|
27,1
|
44,5
|
Quecksilber
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8,0
|
1,0
|
0,21
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0,66
|
Thallium
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1,0
|
0,15
|
0,38
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Zink
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2500 / 2000
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938
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1400
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AOX
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500
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131
|
340
|
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PCB (6 Komponeten)
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je 0,2
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n.N.
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0,1
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PCDD/PCDF [ng/kgTS]
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100
|
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3,7
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8,3
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PFT (PFC)
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(0,1)
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0,1
|
0,0266
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0,043
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Dioxine/Furane
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30
|
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Mit den nach Düngemittelrecht zum 01.01.2015 anzuwendenden Grenzwerten wird die landwirt-schaftliche Verwertung unseres Klärschlamms sehr schwierig. Dies umso mehr, wenn Analyse-ergebnisse nahe am Grenzwert liegen und von den Probenahmen bis zum Vorliegen der Analyse-ergebnisse 4 Wochen Zeit vergehen. Um hier in Zukunft sicher zu sein, dass keine Grenzwert-überschreitungen vorliegen, muss der in diesem Zeitraum anfallende Schlamm gespeichert werden, was sehr hohe logistische Maßnahmen erfordert.
Dies hat eine Vergrößerung unserer Lagerkapazität von derzeit rund 1.000 t Klärschlamm auf ca. 2.000 t Klärschlamm zur Folge.
Darüber hinaus wird durch die Verschärfung des Grenzwertes für Cadmium von 10 auf 1,5 mg/kgTS die landwirtschaftliche Verwertung aufgrund von Grenzwertüberschreitungen so zeitweilig nicht mehr möglich sein.
Um auch in Zukunft eine gesicherte Entsorgung unseres Klärschlamms zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, ab dem 01.01.2015 den Klärschlamm einer energetischen Verwertung zuzuführen.
Teil 2: Konzept zur Trocknung des Klärschlamms
Der im Klärwerk der Stadt Aschaffenburg anfallende Klärschlamm hat nach der mechanischen Entwässerung lediglich einen Trockensubstanzgehalt von 27%. Das heißt, mit jedem Transport- und Umschlagsvorgang werden bei einer Jahresgesamtmenge von ~10.000 t Klärschlamm immer ~7.300 t Wasser und nur ~2.700 t Trockensubstanz bewegt, der zudem in dieser ‚nassen‘ Form so nicht energetisch verwertet werden kann, da durch den hohen Feuchtigkeitsgehalt auch der Energieinhalt des Klärschlamms vergleichsweise gering ist.
Um unnötige CO2 Belastungen durch den Transport zu vermeiden, soll daher zukünftig der Klär-schlamm vor einer energetischen Verwertung getrocknet werden. Dies ist heute mit dem üblichen Stand der Technik bis auf 90 % TS möglich. Nach der Trocknung stehen lediglich ~3.000 t Masse getrockneten Klärschlamms für Transport- und Umschlagvorgänge an.
Der getrocknete Klärschlamm hat einen Heizwert vergleichbar mit dem von Braunkohle und kann zum Beispiel in Steinkohlekraftwerken als Ersatzbrennstoff für fossile Primärenergieträger eingesetzt werden.
Das Tiefbauamt wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Aschaffenburg mit Hilfe von verfügbarer Abwärme ein Konzept zur Trocknung des Klärschlamms und anschließendem Einsatz als Ersatzbrennstoff für fossile Primärenergieträger vorzubereiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Um Zustimmung wird gebeten.