Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Schulstraße 34, durch xxx und xxx, Johannesberg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 8uvs/7/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 22.04.2014, beantragt Herr xxx und Frau xxx, Johannesberg, die Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Schulstraße 34 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erstellung eines Wohnhauses an der Schulstraße in Ergänzung der vorhandenen Bebauung an der Ecke Schulstraße / Schneidmühlweg. Insgesamt werden 7 Wohnungen zwischen 64 m² und 98 m² und eine Wohnung mit 107 m² hergestellt. Der auf dem Grundstück bestehende Altbestand mit zwei Gebäuden wird abgebrochen. Die 5 Garagen an der hinteren Grundstücksgrenze bleiben bestehen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 15.05.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18/16 für das Gebiet zwischen Schneidmühlweg, Schulstraße und Antoniusstraße. Der Bebauungsplan legt für das Baugebiet die Nutzungsart Mischgebiet fest, so dass das Wohngebäude zulässig ist. Die festgesetzte Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl wird durch das Bauvorhaben eingehalten.

Nach der Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben insgesamt 9 Stellplätze erforderlich. Der geplanten Erstellung von 12 Stellplätzen wird zugestimmt, da weiterhin die maximal zulässige Grundflächenzahl eingehalten wird.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen eingehalten und beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an xxx und xxx, Johannesberg, zum Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Schulstraße 34 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:00 Uhr