Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); § 19 LStVG Veranstaltung von Vergnügen hier: 40. Nilkheimer Parkfest KOMMZ


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 10uvs/7/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 18.05.2014 beantragte der Freundeskreis für Kultur e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des Parkfest KOMMZ in der Zeit von Freitag den 01.08.2014 bis  Sonntag den 03.08.2014.

Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 01.08.2014 von 15:00 Uhr bis 04.08.2014  05:00 Uhr

Musikdarbietung:        Freitag        01.08.2014  15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        02.08.2014  10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        03.08.2014  10:00 bis 23:00 Uhr

an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions ohne elektrisch verstärkte Instrumente bis 03:00 Uhr unter Beachtung der immissonschutzrechtlichen Auflagen

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wird seit mehreren Jahre erteilt und führte zu keinerlei Beschwerden. Auf die Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe wird durch Auflagen geachtet.
Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.

Die Gäste übernachten auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 27. Juli. Der Abbau erfolgt bis zum 8. August.

Die Veranstaltung wird seit einigen Jahren durch eine neue Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.

Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie in den Vorjahren unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

.Beschluss:

Der Durchführung des 40. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 01.08.2014 bis 03.08.2014 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:00 Uhr