Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie: Erhöhung der Abschlagszahlungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Werksenates, 17.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Beschließend 5ws/4/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln entsprechend der angelieferten Abfallmengen mitzutragen. Bisher war der Teil der vorhersehbaren Aufwendungen durch das Deponieentgelt an den Deponiebetreiber gedeckt; bei den ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind.
Gem. der neuen Deponieverordnung aus dem Jahre 2009 gibt es weitergehende technische Anforderungen, die der nachhaltigen Sicherung der Deponie dienen, aber mit einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
So soll der organische Abbau der deponierten Abfälle vor einer endgültigen Stilllegung durch Sickerwasserinfiltration und aktive Belüftung im Anschluss an die Deponiegasabsaugung weitestgehend abgeschlossen sein, bevor die Kombinationsdichtung mit einer Mindestwirksamkeit von 100 Jahren aufgebracht werden kann. Hierdurch verschiebt sich nach derzeitiger Planung die endgültige Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2029, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann.
Durch die Verschiebung der Stilllegungs- und  Nachsorgephase erhöhen sich die zu erwartenden Kosten insgesamt. Der Anteil der Stadt Aschaffenburg erhöht sich nach derzeitigem Kenntnisstand von 7,325 Mio. € auf 13,926 Mio. € für die Stadt Aschaffenburg, wie aus beiliegender Aufstellung ersichtlich ist.
Da sich die Kosten, wie oben erwähnt, erhöhen und der für die Nachsorgemaßnahmen bestimmte Anteil aus dem Anlieferungsentgelt für deponierte Abfälle im Jahr 2013 aufgebraucht wurde, ist eine Erhöhung der Abschlagszahlung  erforderlich. Die  Nachsorgerücklagen des bisherigen Deponiebetreibers entstanden durch Anlieferungsentgelte in den 90er Jahren und wurden bei der jährlichen Abrechnung in Höhe von 86.001,00 € in Anrechnung gebracht. Durch die Erhöhung der jährlich zum 01.07. geleisteten Abschlagszahlung von 120.000,00 € um 80.000,00 € auf 200.000,00 € soll vermieden werden, dass der Landkreis Aschaffenburg für die Stadtwerke Aschaffenburg zu lange in Vorleistung tritt. Die Abschlagszahlung soll zunächst  bis zum Jahr 2024 gelten, da nach der vorliegenden Kalkulation die jährlichen Nachsorgekosten in diesem Zeitraum voraussichtlich höher als 200.000,00 € sind.

.Beschluss:

Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt die jährliche Abschlagszahlung von 120.000,00 € um 80.000,00 € auf 200.000,00 € zu erhöhen. Die Abschlagszahlung zum jeweiligen 01.07. eines Jahres soll zunächst bis zum Jahr 2024 gelten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:01 Uhr