Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 25.07.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 5pl/12/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2013 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2013 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.

.Beschluss:

Der Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistung wird wie folgt zur Kenntnis genommen.
a)        Bei einer Bilanzsumme von 102.676.281,42 € beträgt der im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete Gewinn 709.696,15 €.
b)      Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Ausschüttungen an die Stadt        709.696,15 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse        618.496,65 €
abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag        91.199,50 €
c)        Der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2013 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:06 Uhr