Beweidung mit Przewalski-Pferden im Naturschutzgebiet "Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund" - Vortrag durch die Regierung von Unterfranken


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.09.2014 ö Beschließend 2pl/13/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß § 3 der Verordnung über das NSG „Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund“ ist es Zweck der Festsetzung des Naturschutzgebietes , insbesondere den offenen Charakter des ehemaligen Standortübungsplatzes Schweinheim mit seinen Geländestrukturen aus Mulden, Böschungen, Gräben und Tümpeln, seinen Gehölzen, Streuobstbäumen, mageren Säumen, offenen Wiesen und Sandflächen, Sandrasen, Heiden, Feuchtbrachen und Feuchtgehölzen für die dort vorkommenden Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und entwickeln, sowie die Wasser- und Landlebensräume der Amphibien sowie Reptilien zu sichern und zu fördern.
Darüber hinaus soll das Brutgebiet der Vogelarten, insbesondere von Neuntöter, Heidelerche, Steinkauz und Ziegenmelker erhalten und entwickelt werden. Gleichzeitig soll der günstige Erhaltungszustand des Natura 2000 Gebietes erhalten bzw. wiederhergestellt werden.

Der Einsatz von Przewalski- Pferden auf der Fläche des Bundesforstes wird dazu führen, dass die Verbuschung und Verbrachung des Offenlandes deutlich zurückgedrängt wird und das Vorkommen von Neuntöter, Heidelerche, Ziegenmelker, Gelbbauchunke, Zauneidechse und Insekten wie blauflügeliger Ödlandschrecke, Wildbienen und Hummeln aufgrund des Verhaltens der Pferde wieder zunehmen wird. Przewalski-Pferde weiden Altgrasbestände deutlich besser ab als Schafe. Darüber hinaus erzeugen sie Bodenauflockerungen durch ihren Huftritt und schaffen offene Bodenstellen aufgrund ihres Wälzverhaltens. Dies ähnelt dem ehemaligen Übungsbetrieb auf dem Standortübungsplatz sehr, der ihn naturschutzfachlich so wertvoll gemacht hat.

Diese positiven Wirkungen durch die Beweidung mit Przewalski-Pferden zeigen eine Pressemitteilung der DBU zum Nationalen Naturerbe Oranienbaumer Heide sowie der Praxisleitfaden für Ganzjahresbeweidung in Naturschutz und Landschaftsentwicklung (Herausgeber: Bundesamt für Naturschutz) und der Praxisleitfaden zur Einrichtung, Betrieb und wissenschaftliche Begleitung von halboffenen Weidelandschaften auf ehemaligen militärischen Übungsflächen (Herausgeber: Hochschule Anhalt).
Der Bau der Koppel sowie die Anschaffung und dauerhafte (auch veterinärmedizinische) Betreuung der Przewalski-Pferde obliegt der BImA-Bundesforst.

.Beschluss:

1.        Nach Sachvortrag der Vertreter der Regierung von Unterfranken und eingehender Stellungnahme der Fraktionen zur Beweidung des Naturschutzgebietes „Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund“ erklärt Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog, dass die Beschlussvorlage der Verwaltung um die Aufforderungen der CSU-Stadtratsfraktion an den Grundstückstückeigentümer (Bundesimmobilienanstalt) ergänzt wird.
2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg unterstützt die Regierung von Unterfranken als höhere Naturschutzbehörde, Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen im Einvernehmen mit der BImA-Bundesforst im Naturschutzgebiet „Ehemaliger Standortübungsplatz Aschaffenburg und Altenbachgrund“ durchzuführen, die zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Schutzgebietes notwendig sind. Dies schließt insbesondere die Errichtung einer Koppel für die Beweidung mit Przewalski-Pferden ein.
3.        Der Stadtrat beschließt ergänzend die nachfolgenden Aufforderungen an den Grundstückseigentümer:
1.        Die traditionelle Schafbeweidung zu den für den Schäfer wirtschaftlich angemessenen Bedingungen ist sicherzustellen und eine entsprechende Geländeaufteilung mit Verbindungskorridoren bzw. –schleusen ist zu schaffen und dauerhaft zu unterhalten.
2.        Die Versorgung und medizinische Betreuung der Wildpferde ist so sicherzustellen, dass auf Grundlage der vorgesehenen Pflege- und Gestaltungsmaßnahmen keine finanziellen oder personellen Belastungen auf die Stadt Aschaffenburg zukommen.
3.        Der Umfang der vorgesehenen Umzäunung ist so konkret festzulegen, dass kein Privatbesitzbetroffen ist und keine frei gegebenen (Rund-)Wege beeinträchtigt werden.
4.        Sicherzustellen ist, dass im Sinne des Zieles „Natur erlebbar machen“ konkret bestimmte Aussichtsplattformen mit entsprechenden Zuwegungen geschaffen und dauerhaft unterhalten werden.
5.        Sicherzustellen ist, dass durch den mit der Ansiedlung von Wildpferden verursachte Kostenaufwand nicht die Entsorgung von militärischen „Hinterlassenschaften“, wie Abriss von Gebäuden, Versiegelungen von Bodenflächen sowie notwendige Bodensanierungen ins Hintertreffen geraten, sondern zeitnah in einem konkreten Zeitplan abgeschlossen werden und die hierfür erforderlichen Mittel bereitgestellt werden.
6.        Vorhandene Nutzungen im Umfeld des Gebietes sollen weitergeführt werden können.
7.        Im Übrigen gibt Herr Stadtrat Werner Elsässer die Erklärung in Anlage 0 zu Protokoll.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.04.2015 09:08 Uhr