Seidelstraße: Umbau der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges; - Vorstellung der Planung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 23.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 8pvs/7/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 17.12.2013 kam es am Fußgängerüberweg (lfd.Nr. 204) Seidelstraße in Höhe des Friedhofes zu einem Schulwegunfall, bei dem ein 7-jähriges Schulkind leicht verletzt wurde. Der Schüler überquerte die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg (FGÜ) mit seinem Tretroller von der Seite des Friedhofes in südliche Richtung. Zeitgleich fuhr ein PKW in Richtung Berufsschule. In Fahrt-richtung Hafen stand nach dem FGÜ ein Bus, weshalb die Sicht des PKW-Fahrers eingeschränkt war und er das Kind übersah. Der Pkw erfasste das Kind.

Wenn sich an einem FGÜ Unfälle mit Personenschaden ereignet haben, ist zu prüfen, welche Maßnahmen gegen die Unfallgefahren geeignet und erforderlich sind. Lassen sich bestehende Gefahren nicht ausreichend durch ergänzende Maßnahmen verringern, ist der FGÜ durch eine andere Querungshilfe zu ersetzen (Nr. 1 Abs. 4 der Richtlinien für FGÜ).

Dieser Forderung kommt die nun vorliegende Planung nach:

Die Haltestellen werden so angeordnet, dass sie in Fahrtrichtung jeweils vor dem FGÜ liegen. Mit dieser Positionierung wird verhindert, dass die Sicht auf querungswillige Fußgänger durch haltende Busse verdeckt wird. Die Länge der Haltestelle ist für die Ein- und Ausstiege eines Gelenkbusses bemessen. Der FGÜ liegt zwischen den Haltestellen, so dass beim Halten eines Gelenkbusses, entgegen des jetzigen Zustands, dieser grundsätzlich freigehalten wird. Um ein Überholen des haltenden Busse zu verhindern, werden begrünte Mittelinseln angeordnet.

Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird der FGÜ mit einer geteilten Querung für Seh- und Geh-behinderte ausgestattet. Gleichzeitig wird die Beleuchtung verbessert. Das Auffinden der Haltestelle bzw. des FGÜ wird durch taktile Leitelemente sowie kontrastfarbenem Pflaster den Sehbehinderten erleichtert.

Die Warteflächen der Haltestellen werden analog bestehender Bushaltestellen mit einem Beton-pflaster mit granitfarbener Natursteinoberfläche befestigt und mit einem Sonderbord ausgestattet, so dass diese barrierefrei sind.

Die Kosten für den Umbau der Haltestellen einschließlich des Fußgängerüberweges betragen ca. 218.000 EUR brutto.

.Beschluss:

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die vorgestellte Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges (Anlage 3) zur Kenntnis.

2.        Der Umgestaltung (Anla ge 3) wird zugestimmt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme baldmöglichst unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:11 Uhr