Für die Schillerstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Dyroffstraße und Glattbacher Straße wurde mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates vom 18.02.2014 ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t beschlossen. Die Sperrung mittels Verkehrszeichen 253 StVO konnte allerdings erst erfolgen nach dem die Ortsverbindungstrasse nach Glattbach fertiggestellt war. Das LKW- Durchfahrtsverbot ist seit dem 04.06.2014 in Kraft.
Bei der Beschlussfassung über das LKW – Verbot im Februar dieses Jahres wurde seitens des Stadtrates und der Gemeinde Glattbach besonderen Wert darauf gelegt, dass es infolge des LKW-Verbotes zu keinen Verkehrsverlagerungen (Schleichverkehre) durch das Wohngebiet Dahlemstraße/Aschaffstraße/Kinzigstraße und durch die Gemeinde Glattbach kommt.
Bei der Beschilderung des LKW-Verbots wurde entsprechend der Anträge mehrere Stadtratsfraktionen auch die Autobahn-Wegweisung an den Ringstraßenknoten angepasst um den Verkehr über den neuen Ringstraßenabschnitt zur Anschlussstelle Aschaffenburg-Ost zu leiten. Besondere Bedeutung hatte hier der Knoten Ringstraße/Darmstädter Straße.
Begleitend wurden von der Verwaltung mit Schreiben vom 06.06.2014 alle größeren Wirtschaftsunternehmen angeschrieben und über die Streckensperrung und den LKW – Routenplan informiert.
Die Gemeinde Glattbach befürchtet durch das LKW-Verbot in der Schillerstraße Ausweichverkehre durch ihr Gemeindegebiet. Das enge Straßennetz der Wohngemeinde Glattbach ist weder topographisch noch von seinen Abmessungen her geeignet LKW-Verkehr aufzunehmen. Mit der Gemeinde Glattbach wurde daher vereinbart Verkehrszählungen durchzuführen um herauszufinden, wie der LKW-Verkehr in der Relation Anschlussstelle Autobahn Aschaffenburg/ Ost Richtung - Oberafferbach/Johannesberg fährt und wie hoch der LKW-Ziel- und Quellverkehr in die Gemeinde Glattbach selbst ist. Die Bewertung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit der Gemeinde Glattbach erfolgt in einem gemeinsamen Termin am 17.09.2014.
Um Schleichverkehre durch die Gemeinde Glattbach zu unterbinden wurde von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aschaffenburg auch ein LKW-Verbot für die Glattbacher Straße und für die Ortsdurchfahrt der Gemeinde Glattbach durch die Gemeinde selbst ausgesprochen und beschildert.
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
Die Verkehrsuntersuchung wurde durch das Büro T+T Verkehrsmanagement, Dreieich, durchgeführt. Sie erfolgte als Kennzeichenverfolgung in drei Zählungen
- vor Freigabe der Ortsverbindungsstraße nach Glattbach am 11.03.2014
- nach Freigabe der Ortsverbindungsstraße nach Glattbach und vor Inkrafttreten des LKW-Durchfahrtsverbotes in der Schillerstraße am 23.04.2014
- sowie nach Umsetzung des LKW-Durchfahrtsverbotes in der Schillerstraße am 26.06.2014.
Im Planungs- und Verkehrssenates am 03.06.2014 erfolgte ein erster mündlicher Bericht der Verwaltung über den Stand der Umsetzung des LKW-Verbotes in der Schillerstraße mit ersten Zwischenergebnissen zu den erfolgten Verkehrszählungen.
Nach Abschluss der Verkehrsuntersuchung kann folgendes Ergebnis festgehalten werden:
LKW- Verkehr in der Schillerstraße – Querschnittsbelastung insgesamt
Der LKW – Verkehr in der Schillerstraße konnte mit dem Durchfahrtsverbot erheblich gesenkt werden. Bei der Querschnittszählung am 26.06.2014 wurden 150 LKW über 3,5 t (hochgerechneter Tageswert) gezählt. Der verkehrsrechtlichen Anordnung für das LKW – Verbot lag eine Verkehrsmenge von 869 LKW (staatliche Zählung 2010) zugrunde. Mit dem LKW- Fahrverbot hat das Fahrzeugaufkommen in der Schillerstrasse um über 700 Fahrzeuge über 3,5 t abgenommen.
LKW – Verkehr auf der Relation Neue Glattbacher Straße – Glattbach – Oberafferbach
Während der ersten Erhebung war eine Durchfahrt durch Glattbach nicht möglich. Nach der Öffnung der Glattbacher Straße wurde bei der zweiten Erhebung lediglich ein Fahrzeug, bei der dritten Erhebung mit dem LKW-Durchfahrtsverbot wurde kein Fahrzeug erhoben. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung dient die Ortsdurchfahrt Glattbach nicht als Ausweichstrecke für den Schwerverkehr.
LKW – Verkehr auf der Relation Neue Glattbacher Straße – Aschaffstraße – St 2309 - Glattbach/ Oberafferbach
Bei allen drei Erhebungen wurden rund 3 LKW in der Relation Glattbacher Straße – Aschaffstraße – St 2309 - Glattbach erhoben. Eine maßgebende Belastungsveränderung zwischen den verschiedenen Zuständen konnte nicht festgestellt werden.
In der Relation Neue Glattbacher Straße – Aschaffstraße – St 2309 – Oberafferbach wurde bei den ersten beiden Erhebungen kein nennenswerter LKW-Verkehr erhoben (1. Erhebung 0 LKW/ 2. Erhebunug 1 LKW). Erst mit der Umsetzung des Durchfahrtsverbots in der Schillerstraße ergab sich eine Verkehrszunahme auf 15 LKW/24h.
Ergänzendes LKW-Verbot für das Wohngebiet in Damm zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße
Die Verkehrsuntersuchung zeigt dass es weitgehend gelungen ist, den LKW-Verkehr auf die Ringstraße zu verlagern. Allerdings sind der Verwaltung in den vergangenen Wochen wiederholt Beschwerden über zunehmenden LKW-Verkehr in den Wohnstraßen in Damm zugetragen worden. U.a. liegt eine Unterschriftenliste von über 50 Anliegern aus der Aschaffstraße vor. Nach den Beobachtungen der Anlieger befahren insbesondere städtische Unternehmen das Straßennetz in Damm um den Weg über die Ringstraße zu umgehen. Diese Beobachtungen decken sich mit den Ergebnissen aus der Verkehrsuntersuchung. Die Verwaltung sieht daher das Erfordernis solche Schleichverkehre durch die Dämmer Wohngebiete zu unterbinden. Ein LKW-Verbot für den Bereich zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße wir daher empfohlen.