Dammer Tor Carré - Neubau eines Büro und Geschäftshauses - Bauabschnitt 02 - auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 15-19, durch die Firma Hörnig Bahnhof-Nord Eins KG.


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 24.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 24.09.2014 ö Beschließend 5uvs/8/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Planunterlagen, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 28.04. sowie am 08. und 22.07.2014, beantragt die Firma Hörnig Bahnhof-Nord Eins KG in Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Büro und Geschäftshauses auf dem noch zu bildenden Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 15-19 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den zweiten Bauabschnitt der Bebauung für das Gelände Bahnhof Nord „Dammer Tor Carré“. Es umfasst den westlichen an der Lange Straße liegenden Teil des Bebauungsplangebietes. Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine ca. 140 m lange Gebäudeflucht entlang der Lange Straße mit einer Tiefe im Grundstück von ca. 25 m. Das Gebäude hat ein Untergeschoss und 4 Obergeschosse und wird durch 3 Treppenaufgänge entlang der Lange Straße und eine Eckbetonung und einen Treppenaufgang an der Heinrich-Böll-Straße gegliedert. Im Untergeschoss ist u. a. eine Tiefgarage mit 87 Stellplätzen vorgesehen, die über die bereits bestehende Tiefgaragenzufahrt am bestehenden Parkplatz angedient wird. Im Erdgeschoss sind insgesamt 5 Einzelhandelsflächen vorgesehen, davon ein Bio-Supermarkt mit Lebensmitteln und Drogeriewaren von ca. 700 m², ein Schuhmarkt mit ca. 450 m², ein Textilmarkt mit ca. 450 m² eine bisher noch nicht vermietete Marktfläche mit ca. 850 m² sowie ein Ladengeschäft mit 55 m². Da der Bebauungsplan Sortimente festlegt, ist bei der Vermietung der bisher unvermieteten Flächen, sowie bei einer Änderung der Nutzung mit Sortimentsänderung eine Änderungsbaugenehmigung zu beantragen. In den 2 Obergeschossen und dem zurückgesetzten Staffelgeschoss sind ausschließlich Büronutzungen vorgesehen. Die gesamte Bruttogrundfläche der Nutzungen beträgt 12.892 m² mit einem Bruttorauminhalt von 53.360 m³. Durch den geplanten zweiten Bauabschnitt wird das bisher bestehende Dammer Tor Carré entlang der Lange Straße nach Westen ergänzt.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18/14 für das Gebiet „Südliche Lange Straße – Mitte“. Das Bauvorhaben einschließlich des Begrünungsplanes wird der städtebaulichen Zielsetzung des Bebauungsplanes gerecht. Die im Bebauungsplan festgesetzten Warensortimente sind planungsrechtlich zulässig, die festgesetzte Gesamtverkaufsfläche des Bebauungsplanes von 10.000 m² wird durch das Bauvorhaben nicht überschritten.

Mit dem Bauvorhaben werden im 2. Bauabschnitt der Tiefgarage 87 Stellplätze und im Bereich der bisherigen Stellplatzanlage im Inneren des Grundstücks zusätzlich weitere 14 Stellplätze geplant. Nach der Gesamtstellplatzberechnung für das ganze Grundstück sind insgesamt 566 Stellplätze erforderlich. Dem gegenüber sind nach Verwirklichung des Bauvorhabens 658 Stellplätze vorhanden, so dass die Anforderungen der Stellplatzsatzung insgesamt erfüllt werden.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung für das Bauvorhaben vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma Hörnig Bahnhof-Nord Eins KG, Aschaffenburg, zum Neubau eines Büro- und Geschäftshauses – Dammer Tor Carré Bauabschnitt 02 – auf dem noch zu bildenden Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lange Straße 15-19 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.04.2015 09:13 Uhr