Erweiterung und Aufstockung eines Ladengeschäftes um 12 Wohnungen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, xx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, Schneidmühlweg. 48, durch Herrn xxx.
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 24.09.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 03.07. und 06.08.2014, beantragt Herr xxx die Genehmigung zur Erweiterung und Aufstockung eines Ladengeschäftes um 12 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, xx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, Schneidmühlweg 48 in Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erweiterung und die Aufstockung eines seit langem dort bestehenden Lebensmittelmarktes an der Ecke Schneidmühlweg 48/Paulusstraße. Das bisherige Ladengeschäft wird Richtung Schillerstraße bis zum Nachbargebäude erweitert und um 2 Obergeschosse und ein ausgebautes Dachgeschoss aufgestockt. Das Ladengeschäft bleibt unverändert. Durch die Erweiterung und Aufstockung werden insgesamt 12 Wohnungen neu geschaffen. Es werden insgesamt 2 Wohnungen mit ca. 30 m², 2 Wohnungen mit ca. 60 m², 6 Wohnungen zwischen 70 und ca. 90 m² und 2 Wohnungen mit ca. 120 m² neu errichtet. Nach der Baubeschreibung beträgt die gesamte Wohnfläche 906 m².
Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 11.08.2014 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet, so dass das Bauvorhaben der Nutzungsart nach dort zulässig ist. Das Bauvorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Ergänzung eines bisher untergenutzten Baugrundstückes entsprechend der Umgebungsbebauung mit insgesamt 3 Geschossen und Dachgeschoss ist städtebaulich positiv zu bewerten.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen eingehalten und beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an Herrn xxx zur Erweiterung und Aufstockung eines Ladengeschäftes um 12 Wohnungen, auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, xx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, Schneidmühlweg 48 in Aschaffenburg,
entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:13 Uhr