Neubau von zwei Zeilenbauten (90 WE) auf den Baugrundstücken, Fl.-Nr. xxx bis xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Mitterlichweg 1 und 3, Siemensweg 2 und 4 durch Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. xxx
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 24.09.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 24.06.2014, beantragt die Stadtbau Aschaffenburg GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von zwei Zeilenbauten (90 WE) auf den Baugrundstücken Fl.-Nr. xxx bis xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Mitscherlichweg 1 und 3, Siemensweg 2 und 4, Aschaffenburg.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung von zwei Wohnhäusern mit insgesamt 90 WE und Wohnflächen zwischen 49 m² und 114 m².
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Baulinienplanes Nr. 8 für das Gebiet zwischen Hefner-Alteneck-Straße, Linde- und Bavariastraße. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 03.09.2014 wird die planungsrechtliche Zustimmung erteilt. Es sind einige Befreiungen erforderlich.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Das Baugrundstück könnte durch Bombardierungen und Bodenkämpfen während des 2. Weltkrieges mit Kampfmitteln betroffen sein. Es wird daher empfohlen, sich für die Zeit der Erdarbeiten von einer Kampfmittelräumfirma sicherheitstechnisch begleiten zu lassen. Sollte unvermutet Kampfmittel gefunden werden, so ist dies unverzüglich der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen (§ 12 Abs. 6 Nr. 1 des Kriegswaffenkontrollgesetzes).
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Stadtbau Aschaffenburg GmbH wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von zwei Zeilenbauten (90 WE) auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx bis xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Mitscherlichweg 1 und 3, Siemensweg 2 und 4, entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:13 Uhr