Neubau einer Schießhalle und Umbau und Erweiterung des Vereinshauses auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Damm, Außenbereich mit Zufahrt über die Strietwaldstraße für die Schützengesellschaft Strietwald, BVNr. 20140001
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 24.09.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 30.09.2013, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 09.01.2014, beantragt die Schützengesellschaft Strietwald die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Schießhalle und Umbau und Erweiterung des Vereinsheimes auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, im Außenbereich mit Zufahrt über die verlängerte Strietwaldstraße in Aschaffenburg.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 19.08.2014 liegt das Bauvorhaben im Außenbereich, dessen Zulässigkeit sich nach § 35 Abs. 2 BauGB beurteilt. Der geltende Flächennutzungsplan stellt das Gelände in einem Begleitstreifen zur Bundesautobahn A3 als forstwirtschaftliche Fläche dar. Im Landschaftsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft, Extensivgrünland, dargestellt. In Anlehnung an § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB, in dem die bauliche Erweiterung eines zulässigerweise errichteten Betriebes geregelt ist, wird dennoch die planungsrechtliche Zustimmung unter Auflagen vorgeschlagen.
Teil der Bauvorlage ist eine naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmendarstellung, die in Abstimmung mit der Naturschutzbehörde erstellt wurde. Es handelt sich im Wesentlichen um die Anlage einer Streuobstwiese mit 3 hochstämmigen Obstbäumen, die Anlage eines Nutzgartens mit Gehölzanteilen und 2 Laubbäumen sowie der Neuanpflanzung einer Hecke. Des Weiteren werden die Zuwegungen und 4 Pkw-Stellplätze in Rasenschotter ausgeführt. Die Untere Naturschutzbehörde schlägt für die Festsetzung die Erhebung einer Sicherheitsleistung vor. Für die Obstwiese und die Ansaat des Schotterrasens wird eine Kaution in Höhe von xxx Euro, für die Pflanzung von 5 Bäumen und der Hecke wird eine Kaution in Höhe von xxx Euro festgesetzt.
In immissionsschutzrechtlicher Hinsicht wurden von der Immissionsschutzbehörde keine Bedenken erhoben, wenn die von dort gemachten Auflagen beachtet werden.
Nach der Stellplatzberechnung sind entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung 4 Stellplätze erforderlich, welche auf der von der Naturschutzbehörde geforderten Herstellungsart „Schotterrasen“ nachgewiesen werden.
Auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Schützengesellschaft Strietwald wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau einer Schießhalle und Umbau und Erweiterung des Vereinsheimes auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, verlängerte Strietwaldstraße in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich
geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehören und -stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:13 Uhr