Grundsatzbeschluss Klärschlammtrocknung; - Verwertung des in der Kläranlage der Stadt Aschaffenburg anfallenden Klärschlamms


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Werksenates, 25.09.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 25.09.2014 ö Vorberatend 6ws/5/6/14
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.10.2014 ö Beschließend 17pl/15/17/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der im Klärwerk der Stadt Aschaffenburg anfallende Klärschlamm ist zeitweilig mit Cadmiumwerten belastet, die einer landwirtschaftlichen Verwertung entgegenstehen. Die Werkleitung wurde daher beauftragt, entsprechend dem Beschluss im Umwelt- und Verwaltungssenats vom 16.07.2014, gemeinsam mit dem Tiefbauamt ein Konzept zur lokalen Trocknung des Klärschlamms mit vorhandener Abwärme auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Daraufhin wurde durch die Stadtwerke Aschaffenburg die Firma U.T.E GmbH Regensburg beauftragt ein Konzept für eine lokale Klärschlammtrocknung auszuarbeiten und eine betriebswirtschaftliche Bewertung über die dafür anfallenden Kosten bei einer anschließenden hochwertigen energetischen Verwertung zu überprüfen.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden in der Sitzung vorgestellt.
Das Ergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
       Es bietet sich an, die Abwärme des Biomasseheizkraftwerkes im Leiderer Hafen zur Klärschlammtrocknung einzusetzen.
       Für die anschließende energetische Verwertung des getrockneten Klärschlamms bieten sich insgesamt drei Wege an: Verbrennung als Ersatz für Steinkohle im Gemeinschaftskraftwerk in Schweinfurt, Mitverbrennung in einem Zementwerk als Ersatzbrennstoff, Teilmengenverwertung vor Ort in einer so genannten Pyreg Anlage
       Der Gesamtaufwand bestehend aus Transportvorgängen, Klärschlammtrocknung (Investitions- und Betriebskosten), sowie der für eine hochwertige energetische Verwertung in vorgenannten Anlagen zu entrichtenden Verbrennungsgebühr liegt in der Größenordnung der bisher verausgabten Beträge einer landwirtschaftlichen Verwertung.
       Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Verwertung ergibt der zukünftige Verwertungsweg eine deutliche CO2 Entlastung, insbesondere durch vermiedene Transportvorgänge.
       Eine Realisierung aller Teilmaßnahmen ist bis spätestens zweites Quartal 2015 realistisch. Für den Zwischenzeitraum vom 01.01.2015 bis zur Inbetriebnahme des Zeitpunktes der Trocknung können Übergangslösungen realisiert werden.

Der Werkssenat wird gebeten der vorgesehenen Maßnahme zuzustimmen.
Die Vereinbarung zwischen dem Tiefbauamt und den Stadtwerken wird im Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt.

.Beschluss:

Der in der Kläranlage der Stadt Aschaffenburg anfallende Klärschlamm wird ab dem 01.01.2015 vom Eigenbetrieb Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Ziel ihn einer energetischen Verwertung zuzuführen übernommen. Die Werkleitung wird beauftragt zur Übernahme des Klärschlamms eine Vereinbarung mit dem Tiefbauamt mit folgenden Schwerpunkten abzuschließen:
       Der Klärschlamm wird ab 01.01.2015 energetisch verwertet.
       Es wird ein interner Abgabepreis in Höhe des derzeitigen Verwerterpreises vereinbart.
       Zeitnah ist der Klärschlamm einer örtlichen Trocknung zuzuführen, mit der Zielsetzung die transportbedingten CO 2-Emissionen deutlich zu reduzieren.
       Es wird eine hochwertige energetische Verwertung möglichst in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen angestrebt.
       Die Dauer der Zusammenarbeit wird auf zehn Jahre vereinbart mit jährlicher Verlängerung, soweit nicht zuvor gekündigt wird.

Zur Umsetzung der vorgenannten Schwerpunkte wird die Werkleitung beauftragt folgende Maßnahmen einzuleiten:
       Erstellung einer Genehmigungsplanung für eine lokale Trocknung des Klärschlamms
       Einholung der Genehmigung nach BImSchG
       Abschluss einer Vereinbarung für eine energetische Verwertung des getrockneten Klärschlamms (vorübergehend bis zur Realisierung der Trocknung nicht getrocknet)
       Abschluss der notwendigen Transportverträge

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:14 Uhr