Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.10.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.10.2014 ö Beschließend 12pl/15/12/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3,, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c, 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.

Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2015 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

-        Museumsquartier an der Pfaffengasse:

Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 25.08.2014 Kosten in Höhe von insgesamt 2.631.000 € (bei voraussichtlichen Gesamtkosten von 4.276.700 €) als förderfähig anerkannt. Die Förderung erfolgt allerdings in Raten. Bislang konnten von der Regierung 510.000 € (förderfähige Kosten) zugeteilt werden. Der Restbetrag ist in die Bedarfsmitteilung aufzunehmen.

-        Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Riesengasse:

Der Straßenbelag besteht aus schlecht begehbarem Kopfsteinpflaster und einer behelfsmäßig aufgebrachten Asphaltschicht. Außerdem sind noch Gehwege vorhanden, die eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich nicht zulassen. Die Sanierung ist für die Zeit nach dem Abschluss der Baumaßnahme am Feuergäßchen vorgesehen. Die Planung und Antragstellung bei der Regierung von Unterfranken sollen 2015 erfolgen. Realisiert werden kann die Maßnahme frühestens 2016. Bis dahin wird der Zugang zum Neubau durch eine provisorische Platzgestaltung sichergestellt.

-        Mainufer-Neugestaltung (Planung, Fuß- und Radweg, Möblierung):

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 07.10.2014 wurde der Ergebnis- und Abschlussbericht der Verwaltung über das Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklungspolitik - Die Aschaffenburger Schlossterrassen im Mainuferpark - zur Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, das Mainufer zwischen Pompejanum und Willigisbrücke nach Maßgabe des Plangutachterverfahrens von 2010 aufzuwerten. Gleichzeitig wurde die Umsetzung des auf Grundlage der Empfehlung des Schlossterrassenbeirats vom 25.11.2013 erarbeiteten Maßnahmenkatalogs, bestehend aus 18 Einzelmaßnahmen, beschlossen, wobei die Maßnahmen Nr. 5 („Mää-Kuh“) und Nr. 6 (Parken) ausgenommen wurden, und zusätzlich eine neue Nr. 19 „barrierefreie Verbindung des Mainufers mit der Oberstadt“ in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurde.

Im nächsten Jahr können erste Maßnahmen realisiert werden. Die förmliche Ausweisung als Sanierungsgebietes wird derzeit vorbereitet, sodass bei der Regierung von Unterfranken Fördermittel für einzelne Maßnahmen beantragt werden können. Grundlage hierfür bildet ein Rahmenplan für das gesamte Mainufer, der als Grundlage für die Ausarbeitung der Einzelprojekte dient. Ein Förderantrag zur Bezuschussung dieser Planung liegt der Regierung von Unterfranken bereits vor.

-        Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung und Fassadengestaltung:

Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.

Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.

-        Projektfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2015 und 2016 ist im Jahr 2015 ein neuer Förderantrag einzureichen.

Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2016 durchgeführt (Haushaltsjahr 2016), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2015).

.Beschluss:

Die in der Anlage 8 beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2015 sowie für die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2015 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2016 - 2018 nach den Werten im Jahresantrag 2015
fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:18 Uhr