Flugsportclub Möve Obernau e. V.; Zuschuss zu den Kosten der Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Segelflugplatzes


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Sportsenates, 22.10.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Sportsenat 2. Sitzung des Sportsenates 22.10.2014 ö Beschließend 10sps/2/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 28.02.2014 und 17.03.2014 beantragt der Flugsportclub Möve Obernau e.V. (67 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Segelflugplatzes.

Im April 2012 untersagte das Luftamt Nordbayern mit sofortiger Wirkung Starts und Landungen auf dem Gelände im Altenbachtal. Begründet wurde dies damit, dass Bäume und Sträucher bis zu 18 Meter in die Sicherheitszone ragen. Inzwischen wurden die Nord- und Westseite des Platzes weitestgehend von Hindernissen befreit und auf der Südseite, im Bereich des Naturschutzgebietes, sind die maßgeblichen Arbeiten durchgeführt worden. In den nächsten 4 Jahren sind weitere Beseitigungsmaßnahmen durchzuführen. Der Flugbetrieb findet mittlerweile wieder statt.

Für die Beseitigung der Hindernisse durch Fachfirmen fielen in den Jahren 2012 – 2014 bereits 18.133,85 €, darin enthalten auch die Kosten für ein 5-Jahres-Konzept für den Gehölzrückschnitt im Naturschutzgebiet, an.

Nach Abschnitt C Nr. 2.3.8 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 30.07.2012 gehören Anlagen des Flugsports (Flugplätze u. ä.) zu den nicht geförderten Sportstättenarten. Eine staatl. Zuwendung zu den Maßnahmen am Flugsportgelände des Flugsportclubs Möve Obernau e.V. ist aus diesem Grund nicht möglich. Die Stadt Aschaffenburg fördert, entsprechend der bisherigen Beschlussfassungen im Sportsenat, regelmäßig Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten im Umfang 1/3 der vom BLSV im Rahmen der v. g. Sportförderrichtlinien anerkannten zuwendungsfähigen Kosten. Maßnahmen an nach den v. g. Sportförderrichtlinien nicht förderbaren Sportstättenarten könnten dementsprechend auch durch die Stadt Aschaffenburg nicht im Rahmen der Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten gefördert werden.

Die Maßnahmen am Flugplatz des Flugsportclubs Möve Obernau e.V. sind aber zwingend zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs erforderlich und belasten den Flugsportclub Möve Obernau e.V. erheblich. Es wird aus diesem Grund für vertretbar gehalten, einen pauschalen Zuschuss von 5.000,00 € im Rahmen der allgemeinen Sportförderung zu gewähren.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 0.5500.6329.

.Beschluss:

Dem Flugsportclub Möve Obernau e. V. wird aufgrund seiner Anträge vom 28.02.2014 und 17.03.2014 zu den Kosten der Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Segelflugplatzes im Rahmen der allgemeinen Sportförderung ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € gewährt.

Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 0.5500.6329.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:22 Uhr