Im Jahr 2010 wurde in der Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ die Ergebnisse der Überprüfung aller im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert. Dabei wurden die FGÜ mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Am 12.06.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vorschlagsliste zum Ausbau der zehn dringlichsten FGÜ zu erarbeiten. Zusätzlich wurde ein FGÜ zum Abbau vorgeschlagen. In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.10.2013 wurde folgender Beschluss gefasst:
? Der Planungs- und Verkehrssenat trifft den Grundsatzbeschluss, die bestehenden Fußgängerüberwege soweit wie möglich der Straßenverkehrsordnung und den aktuellen Richtlinien und Regelwerken anzupassen.
? Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Ertüchtigung von 10 Fußgängerüberwegen gemäß Anlage 1 zu.
? Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Abbau von 1 Fußgängerüberweg gemäß Anlage 2 zu.
? Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtrat jährlich über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
In diesem Zusammenhang werden dem Stadtrat weitere Fußgängerüberwege zur Ertüchtigung bzw. zum Abbau vorgeschlagen.
Die Liste der Ertüchtigung von den 10 dringlichsten FGÜ (Anl. 1)
Nr. 105: Horchstraße (Hauptmängel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung)
Nr. 109: Mittelstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Sichtachsen)
Nr. 112: Aschaffstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Sichtachsen, Parkverbot, Bushaltestelle)
Nr. 202: Ruhlandstraße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Markierung, Beleuchtung)
Nr. 316: Bismarckallee (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung)
Nr. 324: Löherstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Bushaltestelle)
Nr. 402: Schweinheimer Straße (Hauptmängel: Beleuchtung)
Nr. 403: Schweinheimer Straße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
Nr. 410: An den Bornwiesen (Hauptmängel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung, Parkverbot)
Nr. 505: Weißbergstraße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
FGÜ zum Abbau (Anl. 2):
Nr. 336: Mattstraße (Veränderung der Verkehrssituation)
Die Stadtverwaltung hat im Jahr 2014 folgende FGÜ ertüchtigt:
Nr. 112: Aschaffstraße (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 202: Ruhlandstraße (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 316: Bismarckallee (Beleuchtungsstärke erhöht)
Nr. 403: Schweinheimer Straße Schule (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
folgenden FGÜ neu gebaut:
Nr. 347: Löherstraße Höhe Wilder Mann (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
und folgenden FGÜ aus dem Netz genommen:
Nr. 336: Mattstraße (Veränderung der Verkehrssituation im Rahmen des Neubaugebietes „Spessartgärten“)
Die Stadtverwaltung schlägt für das Jahr 2015 vor folgende FGÜ umzubauen:
Nr. 109: Mittelstraße im Stadtteil Damm an der Schillerschule
Bau eines geteilten Übergangs mit taktilen Elementen und einer verbesserten Beleuchtung
Kostenschätzung ca. 30.000 Euro brutto
Nr. 505: Weißbergstraße im Stadtteil Gailbach
Bau eines auf 1 cm abgesenkten Übergangs mit taktilen Elementen und einer verbesserten Beleuchtung
Kostenschätzung ca. 30.000 Euro brutto
Nr. 410: An den Bornwiesen im Stadtteil Schweinheim
Bau eines auf 1 cm abgesenkten Übergangs mit einer verbesserten Beleuchtung.
Kostenschätzung ca. 30.000 Euro brutto
Nr. 303: Lange Straße in Höhe der Einmündung Schneidmühlweg gegenüber der Zufahrt zu den Discounter, Drogeriemarkt und Tanzsportklub
Bau eines geteilten Übergangs mit taktilen Elementen und einer verbesserten Beleuchtung
Kostenschätzung ca. 30.000 Euro brutto
zurückgestellte FGÜ:
Nr. 402: Schweinheimer Straße 80 (derzeit läuft eine Untersuchung für eine Verbesserung des Bereichs zwischen Bergstraße und Pestalozzischule durch das Planungsbüro Von Mörner – da der FGÜ in diesen Bereich fällt, wurde der Ausbau vorerst zurückgestellt)
Nr. 324: Löherstraße Höhe Parkhaus (wurde zurückgestellt, da es mögliche Änderungen des Querschnitts in der Löherstraße bezüglich des Radverkehrskonzeptes geben kann)
Nr. 105: Horchstraße (zurückgestellt wegen dem geplanten Umbau des REAL-Marktes und einer damit verbundenen Änderung des Zugangs)