Mit Einreichung des Formblattantrages vom 29.09.2014 beantragte die AB Event & Marketing GmbH die Erlaubnis zur Veranstaltung des 18. one race… human! Afrika-Karibik-Festivals von Donnerstag den 13.08.2015 bis Sonntag den 16.08.2015.
Es handelt sich um eine jährlich wiederkehrende überregional bekannte Großveranstaltung über mehrere Tage. Ein Teil der Besucher übernachtet auf Zeltflächen die hierfür von der Stadt zur Verfügung gestellt werden.
Im Antrag wurden folgende Zeiten für die öffentliche Veranstaltung beantragt:
Donnerstag von 09:00 bis 01:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 01:00 Uhr
Samstag von 9:00 bis 01:00 Uhr
Sonntag von 9:00 bis 23:00 Uhr
Musikdarbietung:
Donnerstag bis 24:00 Uhr, Zeltbühne bis 01:00 Uhr
Freitag bis 24:00 Uhr, Zeltbühne bis 01:00 Uhr
Samstag bis 24:00 Uhr, Zeltbühne bis 01:00 Uhr
Sonntag bis 23:00 Uhr
Von 24:00 Uhr bis 01:00 Uhr finden Musikdarbietungen nur in der Zeltbühne statt.
Zumeist beginnen die Darbietungen erst am Nachmittag, das Programm befindet sich noch in der Erstellung.
Zu den Musikzeiten wurde eine Stellungnahme des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz eingeholt.
Unter Berücksichtigung der beantragten Zeiten ist eine ausreichende Nachtruhe nicht gewährleistet, da am Freitag und Montag normale Arbeitstage sind.
Wir hatten in der Vergangenheit folgende Situation:
Situation 2014:
Freitags war Feiertag, daher hatten wir für Donnerstags einer Musikdauer bis 24:00 Uhr bzw. 01:00 Uhr zugestimmt. Sonntags war Musikende 22:00 Uhr genehmigt. Eine ausreichende Nachtruhe für die Anwohner bei einem nachfolgenden Arbeitstag war somit gewährleistet.
Situation 2013:
Freitags war kein Feiertag, beantragt war Donnerstags eine Musikdauer bis 24:00 Uhr bzw. 01:00 Uhr auf der Zeltbühne. Die längere Musikzeit war genehmigt worden . Durch die lange Musikdauer am Donnerstag war eine ausreichende Nachtruhe nicht gewährleistet gewesen, es gab hierzu Beschwerden aus der Bevölkerung. Sonntags war Musikende 22:00 Uhr
Aufgrund der Tatsache, dass 2015 Freitags kein Feiertag ist und ganz normal gearbeitet wird, wird nach der Stellungnahme des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz vorgeschlagen die Musikzeiten Donnerstag und Sonntag auf 22:00 Uhr zu begrenzen. Diese Regelung war auch bis 2012 so genehmigt.
Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch ca. 20 verschiedene Anbieter die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen wird überwacht.
Durch strengere Auflagen wird berücksichtigt, dass der Zeltplatz Nilkheimer Flugfeld immer stärker angenommen und größer wird. Der Zeltplatz und die Einhaltung der Zeltplatzordnung sind wieder verstärkt auch nachts durch Sicherheitskräfte zu überwachen. Durch Zeltplatzordnung und Ausrichtung der Zeltfläche ist dafür zu sorgen, dass die Störung der Anwohner so gering als möglich gehalten wird.
Auch im kommenden Jahr ist die Einhaltung der Immissionsrichtwerte am Freitag und Samstag bis 01:00 Uhr zu überwachen.
Der Zeltplatz am Schwimmbad bleibt weiterhin verkleinert. Durch die Freiflächen ist die ungehinderte Nutzung des überregionalen Radweges deutlich verbessert.
Für die Veranstaltung wird ein überregionaler Sicherheitsdienst eingesetzt. Mit dem Sicherheitsdienst aus dem Vorjahr wurden gute Erfahrungen gemacht. Der Veranstalter erstellt ein Sicherheitskonzept.
Die Veranstaltung soll wie in den Vorjahren unter den üblichen Auflagen und verkehrsrechtlichen Anordnungen genehmigt werden.