Im Übergangswohnheim für Obdachlose in der Bayreuther Str. 8 soll das Dachgeschoss für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern (Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises) genutzt werden. Das Dachgeschoss ist daher aus der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose auszugliedern.
§ 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung. Das Übergangswohnheim ist zur vorübergehenden Unterbringung von Menschen bestimmt, die in Aschaffenburg obdachlos wurden oder deren Obdachlosigkeit unmittelbar droht.
Die Menschen, die im Übergangswohnheim für Obdachlose untergebracht sind, werden im Folgenden als Benutzer bezeichnet. Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird hierbei auf die weibliche Form verzichtet, gemeint sind jedoch stets sowohl Frauen als auch Männer.“
§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 (ohne Dachgeschoss) sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung. Das Übergangswohnheim ist zur vorübergehenden Unterbringung von Menschen bestimmt, die in Aschaffenburg obdachlos wurden oder deren Obdachlosigkeit unmittelbar droht.
Die Menschen, die im Übergangswohnheim für Obdachlose untergebracht sind, werden im Folgenden als Benutzer bezeichnet. Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird hierbei auf die weibliche Form verzichtet, gemeint sind jedoch stets sowohl Frauen als auch Männer.“
Um Zustimmung zur beigefügten Änderungssatzung wird gebeten.