Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 3pl/17/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Übergangswohnheim für Obdachlose in der Bayreuther Str. 8 soll das Dachgeschoss für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern (Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises) genutzt werden. Das Dachgeschoss ist daher aus der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose auszugliedern.


§ 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung. Das Übergangswohnheim ist zur vorübergehenden Unterbringung von Menschen bestimmt, die in Aschaffenburg obdachlos wurden oder deren Obdachlosigkeit unmittelbar droht.
Die Menschen, die im Übergangswohnheim für Obdachlose untergebracht sind, werden im Folgenden als Benutzer bezeichnet. Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird hierbei auf die weibliche Form verzichtet, gemeint sind jedoch stets sowohl Frauen als auch Männer.“

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 (ohne Dachgeschoss) sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung. Das Übergangswohnheim ist zur vorübergehenden Unterbringung von Menschen bestimmt, die in Aschaffenburg obdachlos wurden oder deren Obdachlosigkeit unmittelbar droht.
Die Menschen, die im Übergangswohnheim für Obdachlose untergebracht sind, werden im Folgenden als Benutzer bezeichnet. Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird hierbei auf die weibliche Form verzichtet, gemeint sind jedoch stets sowohl Frauen als auch Männer.“


Um Zustimmung zur beigefügten Änderungssatzung wird gebeten.

.Beschluss:

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:35 Uhr