Gewährung eines Ehrengrabes - Vollzug des § 22 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung; 1. Grabstätte der Englischen Fräulein Altstadtfriedhof Teil II a, Nr. 80 2. Familiengrab Woerner Altstadtfriedhof Teil IV, Nr. 61 - 62


Daten angezeigt aus Sitzung:  17. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.11.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 8pl/17/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Verwaltung liegen zwei Anträge auf Gewährung eines Ehrengrabes vor.

1.        Grabstätte der Englischen Fräulein
Altstadtfriedhof Teil II a, Nr. 80

Die Grabanlage der Englischen Fräulein in Aschaffenburg wird von der Ordensgemeinschaft Congregatio Jesu nicht weiter verlängert, da die Schwestern-Gemeinschaft vor Ort aufgelöst wurde. Das Grab soll komplett aufgegeben werden.

Um das Gedenken an das Wirken der Schwestern in Aschaffenburg zu ermöglichen, empfiehlt der Friedhofsbeirat die vorhandenen Grabmale mit einem davorliegenden 2 m breiten Pflanzstreifen zu erhalten. In dieser Pflanzfläche liegt auch die Grabstätte von Schwester Renata, die als letzte dort beigesetzt wurde.

Das Stadt- und Stiftsarchiv, der Friedhofsbeirat und die Verwaltung befürworten die Gewährung eines Ehrengrabes aus personengeschichtlichen Gründen. Aus kunstgeschichtlichen Gründen ist das Grabmal ebenfalls als erhaltenswert eingestuft worden.

Die verbleibenden Freiflächen sollen zu einem Urnengemeinschaftsgrab umgestaltet werden.

Im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbes unter den in der Region ansässigen Steinmetzbetrieben wird folgender Gestaltungsvorschlag favorisiert:

Eine rechteckige Pflanzfläche, die Platz für die Beisetzung von ca. 145 Urnen bietet, wird von einer 40 cm hohen und 40 cm breiten Sandsteineinfassung begrenzt. Namensplatten aus Jurakalk liegen eingebettet in dem Sandstein. Davor befindet sich eine Ablagefläche aus Basalt auf der Trauerschmuck abgestellt werden kann.
Als Erinnerungszeichen für die Verstorbenen wird in der Pflanzfläche eine Sandsteinstele mit kreuzförmigem Einschnitt und Jura Einlegeplatten aufgestellt.

Die untere Denkmalschutzbehörde stimmt der vorgelegten Planung zu.


2.        Roman Woerner (1857-1932) und Franz Heinrich Woerner (1859-1937), Bauunternehmer
Altstadtfriedhof Teil IV Nr. 61-62

Im Winter 2013 wurde die Bedeutung der in Aschaffenburg gegründeten Baufirma Woerner im Rahmen einer Ausstellung des Stadt- und Stiftsarchivs in das Bewusstsein der Bürger gerufen.

Daraus resultierend besteht der Wunsch, zusätzlich zur kunsthistorischen Bedeutung der Grabstätte, diese auch unter personengeschichtlichen Gesichtspunkten unter Schutz zu stellen.

Herr xxx , Leiter des Stadt- und Stiftsarchivs, erläutert in einer Stellungnahme:

„In diesem Grab sind beigesetzt Ludwig Woerner (1822-1893), der Lehrer an der Landwirtschafts- und Gewerbeschule Aschaffenburg - Vorläuferin des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums - , Schriftleiter der Tageszeitung „Beobachter am Main“ und stiller Teilhaber der Steinverarbeitungsfirma Eckel & Co. war. Nach deren finanziellem Zusammenbruch führte er das Unternehmen weiter und sicherte so die Grundlage für das spätere Bauunternehmen seiner Söhne Roman (1857-1932) und Franz Heinrich Woerner (1859-1937).
Letzterer schuf aus einem Steinmetzbetrieb die Baufirma F. & R. Woerner, welche in Aschaffenburg zahlreiche Bauprojekte (Jägerkaserne, Weißenburger/Goldbacher Straße, Würzburger Straße, Synagoge usw.) ausführte und auch darüber hinaus tätig war, u. a. Truppenübungsplatz Hammelburg sowie Isarbrücken in München, und schließlich, nach Zusammenschluss mit der Firma Michael Sager, als Sager & Woerner weit über Aschaffenburg hinaus bis nach Marokko expandierte. Das Unternehmen war nicht nur im Hoch-, Brücken- und Kraftwerksbau, sondern auch im Straßenbau tätig. Der Name Sager & Woerner lebt heute als die für Straßenbau zuständige Abteilung der österreichischen Strabag fort.“

Der Friedhofsbeirat empfiehlt auf Grund der vorliegenden Stellungnahme, das Grab aus personengeschichtlichen Gründen als Ehrengrab der Stadt zu übernehmen. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an.

.Beschluss:

1.        Dem Antrag auf Erhalt der Grabstätte der Englischen Fräulein als Ehrengrab wird zugestimmt.

2.        Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für die Familie Woerner, Bauunternehmen in Aschaffenburg, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:35 Uhr