Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) mit Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße, durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt.
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 03.12.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 10.10.2014, beantragt die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) mit Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 3847/3, 3846, 3846/2 und 3847/7, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße.
In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates am 24.09. hat der Senat bereits einem vergleichbaren Bauvorhaben auf einem benachbarten Grundstück zugestimmt. Dieses behandelte Bauvorhaben bildet zusammen mit den heute vorgestellten Bauvorhaben den ersten, zweiten und dritten Bauabschnitt eines im Prinzip einheitlich gestalteten Gesamtbaukörpers mit Wohnungsbau in diesem Bereich der vorderen Breslauer Straße.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines 5-geschossigen Wohnhauses mit 8 Wohnungen und Wohnflächen zwischen 81 und 91 m². Im Erdgeschoss dieses Bauabschnittes sind ausschließlich Garagen, Keller und Nebenräume, sowie Räume für die Haustechnik untergebracht. Auf dem Baugrundstück werden 14 Stellplätze nachgewiesen, ebenso die erforderlichen Fahrradabstellplätze.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/12 „Zwischen Platanenallee, Fabrikstraße, Breslauer Straße und Ernsthofstraße“. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 15.10.2014 wird die planungsrechtliche Zustimmung erteilt. Es sind jedoch Befreiungen erforderlich.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 WE und einem Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:51 Uhr