Anerkennung des Mietspiegels für Aschaffenburg 2014 als qualifizierter Mietspiegel
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.12.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der bisherige qualifizierte Mietspiegel der Stadt Aschaffenburg 2008/2010 ist aufgrund der Regelung des § 558 d BGB am 30.09.2012 als qualifizierter Mietspiegel ausgelaufen. Er gilt nach der Rechtsprechung seitdem als „normaler“ Mietspiegel weiter, d. h. er war nach wie vor Anhaltspunkt für die Miethöhen in Aschaffenburg.
Mit Beschluss des Hauptsenates vom 18.11.2013 wurde der Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Aschaffenburg als freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises im Verlauf des Jahres 2014 zugestimmt. Ebenso zugestimmt wurde der Vergabe des Auftrages an die Hochschule Aschaffenburg.
Der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Hochschule Aschaffenburg mit Durchführung durch die xxx und xxx vom Fachbereich Wirtschaft und Recht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und unter finanzieller und fachlicher Beteiligung des Mietervereins Aschaffenburg und des Haus- und Grundbesitzervereins Aschaffenburg erstellte Mietspiegel liegt nun vor. Aufgrund der anfänglich geringen Auskunftsbereitschaft wurde im August eine Erinnerungsaktion bei über 800 Mietern durchgeführt die zu guten Ergebnissen geführt hat.
Die Ersteller des Mietspiegels, Herr xxx und Herr xxx vom Fachbereich Wirtschaft und Recht der Hochschule Aschaffenburg, haben in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates den Mietspiegel vorgestellt und dabei die Vorgehensweise erläutert, die erforderlich war, um die von § 558 d BGB geforderten „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze“ bei der Erstellung zu erfüllen, sowie die wesentlichen Elemente und Ergebnisse der Auswertung dargestellt. Der Umwelt- und Verwaltungssenat wurde in seiner Sitzung am 03.12.2014 gebeten der Anerkennung vorberatend zuzustimmen.
Da von einer Zustimmung ausgegangen wird, wird dem Stadtrat (Plenum) die Anerkennung des Mietspiegels als qualifizierter Mietspiegel vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der von der Hochschule Aschaffenburg durch Herrn xxx und Herrn xxx vom Fachbereich Wirtschaft und Recht erstellte Mietspiegel für die Stadt Aschaffenburg 2014 (Anlage 1)
wird entsprechend § 558 d BGB für die Dauer von zwei Jahren als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:53 Uhr