Förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für das Gebiet Oberstadt / Mainufer (Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschnitt 8) - Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Stadtentwicklungskonzept - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.12.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 19. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.12.2014 ö Beschließend 4pl/19/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Anlass/ Hintergrund

Seit Ende der 70er Jahre befasst sich die Stadt intensiv mit der Sanierung der Innenstadt. Hierzu wurde bereits damals die Innenstadt in acht Untersuchungsgebiete eingeteilt, die nach und nach als Sanierungsgebiete ausgewiesen wurden. (Inzwischen kam als neuntes Sanierungsgebiet das Bahnhofsquartier dazu.) In diesen Gebieten konnte mit Hilfe der Städtebauförderung im Laufe der Jahre substanz- und funktionsstärkende Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer Attraktivierung der Innenstadt beitrugen. Darunter fallen unter anderem die Neugestaltung der Herstallstraße, die Neuordnung des Marktplatzes mit Stadtbibliothek, sowie umfangreiche Ordnungsmaßnahmen wie zum Beispiel im Bereich Rossmarkt, Heylandsbräu-Areal und Theaterplatz.

Um auch für die Bereiche Oberstadt und Mainufer Städtebaufördermittel binden zu können, soll nun das letzte große noch offene Untersuchungsgebiet in der Innenstadt als Sanierungsgebiet ausgewiesen werden.

Mit Beschluss vom 23.10.1978 wurde das Gebiet der Oberstadt als Untersuchungsgebiet (8) für städtebauliche Sanierungsmaßnahmen festgelegt.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat mit Beschluss vom 06.12.2010 die Verwaltung beauftragt, die vorbereitenden Untersuchungen für das Untersuchungsgebiet 8 (Oberstadt) mit Erweiterung um das Mainufer durchzuführen, um darauf aufbauend das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festlegen zu können.

Nach § 140ff BauGB hat die Gemeinde vor der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes vorbereitende Untersuchungen durchzuführen oder zu veranlassen. Damit sollen Beurteilungsunterlagen gewonnen werden über:

-        die Notwendigkeit der Sanierung,
-        die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge,
-        die anzustrebenden allgemeinen Ziele und
-        die Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen.

Nach §136 Abs. 2 BauGB sind städtebauliche Sanierungsmaßnahmen solche Maßnahmen, durch die ein Gebiet zur Behebung städtebaulicher Missstände wesentlich verbessert oder umgestaltet wird.
Städtebauliche Missstände sind insbesondere unzureichende oder fehlende Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie beeinträchtigte Sicherheit der dort wohnenden oder arbeitenden Menschen (=Substanzschwäche). Ebenso liegen Missstände vor, wenn das Gebiet in seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist (=Funktionsschwäche).

Durch die Vorbereitenden Untersuchungen sollen diese Missstände herausgearbeitet und identifiziert werden, um die Notwendigkeit einer Sanierung zu prüfen und aufzuzeigen.


2. Ergebnisbericht

Die Vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für die Bereiche Oberstadt und Mainufer wurden vom Stadtplanungsamt in Abstimmung mit anderen betroffenen Ämtern selbst erarbeitet. Der Bericht liegt nun vor. Mit den vorbereitenden Untersuchungen wird das Gebiet auf seine Stärken und Schwächen hin untersucht, Mängel und Potenziale werden dargestellt. Im integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK), das Bestandteil des Berichtes ist, werden Maßnahmen benannt und ein mittel- bis langfristiger Handlungsrahmen für die Durchführung der Sanierung aufgezeigt.

Damit dienen die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept als Leitlinie für die Fortentwicklung der Oberstadt und des Mainufers und schließen durch gesamtstädtische Betrachtungen an die Vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept der Innenstadt an, die im Jahr 2010 für die Sanierungsgebiete 1-6 der Innenstadt fortgeschrieben wurden.

Die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept stellen die Grundlage für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes dar. Mit dem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet kann die Stadt Aschaffenburg auch für das Gebiet Oberstadt und Mainufer die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ bei der Regierung von Unterfranken beantragen.

Für die Einreichung von Förderanträgen sind die Maßnahmen jeweils zu konkretisieren und Detailpläne und Kostenermittlungen vorzulegen. Im Einzelfall bedürfen sie der Zustimmung des Stadtrates. Dabei kann sich durchaus die Notwendigkeit ergeben, von den Zielsetzungen aus den vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept abzuweichen. Dies bedeutet, dass der Stadtrat durchaus eine Fortschreibung des ISEK mit neuem Inhalt beschließen kann, sobald sich hierfür eine städtebauliche Notwendigkeit ergibt.


3. Ergebnisse, Ziele und Perspektiven

Der Bericht stellt die Oberstadt in seiner Charakteristik als historisches und kulturelles Zentrum der Stadt heraus. Das Mainufer ist als Parkanlage dem Schönbusch oder Schöntal gleichzusetzen, wie es schon im Landschaftsplan von 2008 beschrieben wird. Als Freizeit- und Naherholungsgebiet wird es bereits wahrgenommen und genutzt und ist von großer Bedeutung für Bewohner des gesamten Stadtgebietes.

In beiden Bereichen werden Potenziale aufgezeigt, die zu einer Attraktivitätssteigerung beitragen können.

Oberstes Leitziel einer Sanierung der Oberstadt sollte sein, den Charakter als historischen und kulturellen Mittelpunkt der Stadt zu bewahren, den Kulturstandort Oberstadt zu stärken und auszubauen und die historische Struktur als Denkmal – Ensemble zu erhalten. Erneuerungen und Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung sind im Rahmen dieser Ziele umzusetzen.
Kernpunkt einer städtebaulichen Sanierung der Oberstadt stellt auch die barrierefreie Erschließung des Gebietes sowie der Oberstadt selbst dar. Hierfür bietet das im Jahr 2013 erarbeitete Stadtbodenkonzept die Grundlage.

Das Mainufer wird als Freizeit- und Naherholungsgebiet bereits wahrgenommen und genutzt und ist von großer Bedeutung für Bewohner des gesamten Stadtgebietes. Diese Eigenart ist zu erhalten und zu stärken. Im Zuge dessen sollen neue Aufenthaltsbereiche geschaffen und vorhandene ertüchtigt werden. Gleichzeitig ist mit dem Naturraum behutsam umzugehen.
Der vom Schlossterrassenbeirat erarbeitete und vom Stadtrat beschlossene Maßnahmenkatalog zur Umgestaltung des Mainufers ist hierfür umzusetzen.


4. Durchführung und Verfahren

Der beiliegende Plan (Teil der Sanierungssatzung) zeigt die Abgrenzung des vorgeschlagenen Sanierungsgebietes.

Da durch die durchzuführenden Maßnahmen der Bestand erhalten bleibt und keine umfassenden Neuordnungen im Gebiet durchgeführt werden, ist davon auszugehen, dass keine Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind. Aus diesem Grund wird empfohlen, die Sanierung im vereinfachten Verfahren nach §142 Abs. 4 BauGB durchzuführen.
Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen nach §153BauGB werden damit nicht erhoben. Entsteht durch die Sanierung anderweitig nicht gedeckter Aufwand für die Sanierung von Straßen und Wegen, kann die Stadt nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Straßenausbaubeiträge erheben, sofern eine entsprechende Satzung erlassen wird.

Die Sanierung sollte innerhalb von 15 Jahren durchgeführt werden.


5. Vorschlag der Verwaltung

Die vorbereitenden Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) haben gezeigt, dass sowohl in der Oberstadt als auch am Mainufer Potenzial zur Aufwertung vorhanden ist. Sowohl städtebauliche Missstände wie auch Funktionsschwächen werden in den vorbereitenden Untersuchungen nachgewiesen und Maßnahmen zur Behebung im integrierten Stadtentwicklungskonzept vorgestellt.

Als Zentrum der Stadt dient die Sanierung und Aufwertung der Oberstadt und des Mainufers allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aschaffenburg und trägt dazu bei, die Stadt als Wirtschaftsstandort und touristischen Anziehungspunkt am bayerischen Untermain aufzuwerten.

Aus diesem Grund erfüllen die untersuchten Teilgebiete Mainufer und Oberstadt die Kriterien einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme. Daher empfiehlt die Verwaltung, das Gebiet förmlich als Sanierungsgebiet festzusetzen, und eine Sanierungsmaßnahme im vereinfachten Verfahren durchzuführen.

Anlagen:

-        Vorbereitende Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
für den Bereich Oberstadt und Mainufer –
VU zu Sanierungsgebiet 8 und Fortschreibung der VU zu den Sanierungsgebieten 1b und 2

-        Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Abschnittes 1b des Sanierungsgebietes Innenstadt „Theaterplatz“ im Teilbereich „Badbergtreppchen (einschließlich Karte)

-        Satzung zur förmlichen Festlegung des Abschnittes 8 des Sanierungsgebietes Innenstadt (Oberstadt/Mainufer) (einschließlich Karte)

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Ergebnisse der vorbereitende Untersuchungen mit integriertem Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich Oberstadt und Mainufer mit der integrierten Fortschreibung der vorbereitenden Untersuchungen zu den Sanierungsgebieten 1b und 2 zur Kenntnis (Anlage 2).

2.        Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept“ für das Sanierungsgebiet Innenstadt
– Abschnitt 8 – im Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ – wird als perspektivischer Handlungsrahmen für die Ausarbeitung öffentlicher und privater Sanierungsprojekte beschlossen. Die einzelnen Sanierungsmaßnahmen sind vor einer Antragstellung zur Gewährung von Sanierungsmitteln bei der Regierung von Unterfranken zu konkretisieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

3.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl I S. 954) die Satzung zur Aufhebung des förmlich festgelegten Abschnittes 1b des Sanierungsgebietes Innenstadt („Theaterplatz“) im Teilbereich „Badbergtreppchen“ einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.000 vom 17.11.2014 über das aufzuhebende Sanierungsgebiet (Anlage 3).

4.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund des § 142 Abs. 3 des Baugesetz-buches (BauGB) i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2.414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (BGBl I S. 954) die Satzung über die förmliche Festlegung des Abschnittes 8 des Sanierungsgebietes Innenstadt („Oberstadt /Mainufer“) einschließlich der Karte im Maßstab 1:1.000 vom 17.11.2014 (Anlage 4).

5.        Die Stadt Aschaffenburg stellt den Antrag, das Sanierungsgebiet 8 als neue Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufzunehmen.

6.        Die Sanierung in dem Sanierungsgebiet 8 soll innerhalb einer Frist von 15 Jahren abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:53 Uhr