Feststellung des Wirtschaftsplanes 2015 der Stadtwerke Verkehrs GmbH (SVG)
Vorschlag an die Gesellschafterversammlung
Daten angezeigt aus Sitzung:
19. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 15.12.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs-GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und die Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2014 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 09.12.2014 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2015 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) (Anlage 9), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,00 €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:53 Uhr