Baulandumlegung "Anwandeweg"; - Umlegungsvermessung


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Hauptsenates, 12.01.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 1. Sitzung des Hauptsenates 12.01.2015 ö Beschließend 1hs/1/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Sachstand
Der Stadtrat (Plenum) hat am 17.11.2014 für den Bereich des Bebauungsplanes “Anwandeweg“ für das Gebiet zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße, Nr. 7/6, sowie für einen in den Ahornweg hineinfallenden kleinen Teilbereich des Bebauungsplanes „Ahornweg“ für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße, Nr. 8/4, die Baulandumlegung angeordnet.

2        Weitere Vorgehensweise
Die amtliche Vermessung des Umlegungsgebietes (Umringvermessung sowie Zuteilungsvermessung) muss durch das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg durchgeführt werden.

3        Kosten
Die Kosten der Vermessung ergeben sich aus der Verordnung über die Benutzungsgebühren der staatlichen Vermessungsämter (GebOVerm) vom 15.03.2006.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der im Rahmen der Baulandumlegung gebildeten Zuteilungsflurstücke. Nachdem diese nicht bekannt ist, kann keine genaue Höhe der anfallenden Kosten angegeben werden. Unter der Annahme von 270 neu gebildeten Zuteilungsflurstücken würden sich folgende Gebühren ergeben:

Rechtliche Grundlage
Gebührengegenstand
Abrechnungseinheit (Stück)
Gebühr je Abrechnungs-einheit (EUR)
Betrag (EUR)
§ 8 Abs. 1 GebOVerm
Für das 1. Flurstück
für das 2. - 10. Flurstück
für das 11. – 30. Flurstück
ab dem 31. Flurstück
1
9
20
240
1.300,00
435,00
380,00
330,00
1.300,00
3.915,00
7.600,00
79.200,00
92.015,00
§ 4 Abs. 1 GebOVerm
Wertfaktor 2,0
(Bodenwert 250 – 500 €/m²)


184.030,00

§ 11 Abs. 1 GebOVerm
19 % Umsatzsteuer
(19 % aus 80 %)


27.973,00

Summe


212.003,00

Da zu Beginn der Baulandumlegung zunächst nur die Umringvermessung (Bestandsvermessung) stattfindet, werden 2015 Vermessungskosten (Abschlagszahlung) in Höhe von ca. 50.000 € anfallen. Der Restbetrag wird zum Abschluss des Umlegungsverfahrens (Vermessung der neu gebildeten öffentlichen und privaten Grundstücke) anfallen.

4        Vergabeempfehlung
Die Umlegungsvermessung ist zwingend durch das örtlich zuständige Vermessungsamt durchzuführen. Zur weiteren Durchführung der Baulandumlegung „Anwandeweg“ wird empfohlen, dem Staatlichen Vermessungsamt Aschaffenburg den Auftrag zur Umlegungsvermessung zu erteilen.

.Beschluss:

Der Beauftragung des Staatlichen Vermessungsamtes Aschaffenburg mit der Vermessung des Umlegungsgebietes „Anwandeweg“ im Bereich der Bebauungspläne „Anwandeweg“ (Nr. 7/6) und „Ahornweg“ (Nr. 8/4) wird zugestimmt.
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt gemäß der GebOVerm, wobei sich die Gebührenhöhe nach der Anzahl der Zuteilungsflurstücke richtet (§ 8 GebOVerm). Da diese derzeit noch nicht bekannt sind, ist auch keine genaue Angabe der Gebührenhöhe möglich. Unter Heranziehung einer geschätzten (voraussichtlichen) Anzahl von 270 Zuteilungsgrundstücken ist mit Gebühren in Höhe von ca. 212.000.- € zu rechnen (Anlage 1). Davon fallen 2015 ca. 50.000.- € (für die 1. Abschlagszahlung) an.
Die Finanzierung erfolgt über die Haushaltsstelle 0.6141.8414 (Bodenordnungsverfahren).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

Datenstand vom 01.04.2015 09:58 Uhr