Das Wohngebiet "Lange Sträucher" in Gailbach wird hauptsächlich durch den Straßenzug Pfaffengrundweg-Maihohle erschlossen (s. Bild 1). Die Zu- oder auch Abfahrt über die Straße „Langer Weg“ bietet für einen Teil der Anlieger aus den Straßen „Lange Sträucher“ sowie Glaserstraße eine kürzere Verbindung in das Wohngebiet und zur Aschaffenburger Straße, die auch in Anspruch genommen wird. Die Begründungen des Bebauungsplans 24/5 mit seiner Änderung vom 31.03.94 führen hierzu auf, dass die Erschließung des Wohngebiets über „Langer Weg“ nicht beabsichtigt war. Er sollte daher als Gehweg ausgebaut werden. Wörtlich ist der Begründung zu entnehmen: "Durch diese Festsetzung [als Fußweg] soll der Tendenz entgegengewirkt werden, die Straße „Langer Weg“ als Zufahrt zum Baugebiet zu nutzen. Hierbei würden sich im Bereich der Einmündung der Straße „Langer Weg“ in die Aschaffenburger Straße Sicherheitsmängel ergeben, da die Einmündung wegen des Höhenunterschieds für größere Verkehrsmengen nicht verkehrssicher ausgebaut werden kann."
Bild 1: Lageplan Wohngebiet "Lange Sträucher"
Die Straße „Langer Weg“ steigt von der Aschaffenburger Straße her sehr steil bis zu den „Langen Sträuchern“ an und bietet im Kurvenbereich nur wenig Übersicht auf evtl. Gegenverkehr. Der Weg ist mit 4 m zudem so eng, dass kein Begegnungsverkehr möglich ist.
Auf einem Ortstermin am 20.06.2014 beklagen sich Bewohner der Straße „Langer Weg“ zudem über die hohen Geschwindigkeiten, die innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ab der „Kreuzung Lange Sträucher/Langer Weg“ in Richtung Aschaffenburger Straße gefahren werden.
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage am 23.09.2014 die Anordnung einer Einbahnstraße für die Straße „Langer Weg“ mit Fahrtrichtung bergauf zur Straße „Lange Sträucher“ vorgeschlagen, um die Zufahrt zum Wohngebiet weiter zu ermöglichen, zugleich aber das Verkehrsaufkommen in Richtung Aschaffenburger Straße zu minimieren. Das Einbiegen von der Straße „Langer Weg“ in die Aschaffenburger Straße ist bezogen auf die Verkehrssicherheit weitaus kritischer zu bewerten als das gegenläufige Abbiegen von der Aschaffenburger Straße in die Straße „Langer Weg“.
Die Einbahnstraße sollte jedoch nicht an der Aschaffenburger Straße beginnen, sondern erst ab dem Ende der unteren Bebauung. Damit bleibt den Anliegern des unteren Straßenabschnitts die Möglichkeit erhalten, die Straße „Langer Weg“ zur Aschaffenburger Straße hin in beiden Richtungen zu befahren. Das erspart Umwegfahrten durch das Wohngebiet. Die vorgeschlagene Regelung ist im Bild 2 dargestellt:
Bild 2: Vorgeschlagene Verkehrsführung am 23.09.2014
Das Stadtplanungsamt hat am 7.10.2014 die Bewohner des Gebiets zwischen der Aschaffenburger Straße und Pfaffengrundweg schriftlich über die geplante Einbahnstraße informiert und um Meinungsäußerungen bis zum 21.11.2014 gebeten.
In diesem Zeitraum erreichten das Stadtplanungsamt 20 Stellungnahmen sowie eine Unterschriftenliste mit 94 Einträgen, von denen sich 12 bereits zuvor per Telefon oder E-Mail geäußert hatten und 28 nicht in dem betroffenen Gebiet wohnen.
Die Inhalte der Äußerungen (Mehrfachnennungen) sind dem Bild 3 zu entnehmen. Darunter sind auch Aspekte zu finden, die nicht direkt mit der Verkehrsführung „Langer Weg“ zusammenhängen.
Inhalt
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Anzahl der Äußerungen
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Langer Weg im Zweirichtungsverkehr (wie Bestand)
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66
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Langer Weg als Einbahnstraße bergauf (Verwaltungsvorschlag)
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5
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Langer Weg als Einbahnstraße bergab
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4
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Spiegel an Engstelle Langer Weg
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58
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Langer Weg als "Anliegerstraße" beschildern
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54
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Grundstückseigentümer an der Engstelle soll seine Mauer und den Bewuchs beseitigen
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3
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Schwellen im Langen Weg
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1
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Keine Schwellen im Langen Weg
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1
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Maßnahmen gegen hohe Fahrgeschwindigkeiten Lange Sträucher
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2
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Maßnahmen gegen hohe Fahrgeschwindigkeiten Maihohle / Pfaffengrundweg
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1
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Bild 3: Auswertung der Meinungsäußerung zur Verkehrsführung „Langer Weg“
Die Vorschläge der Unterschriftenliste sind:
1. Keine Einbahnstraße der Straße „Langer Weg“.
2. Spiegel an der Engstelle der Straße „Langer Weg“.
3. Beschilderung der Straße „Langer Weg“ mit einem Verbot für Kraftfahrzeuge, Zusatz Anlieger frei
Eine deutliche Mehrheit spricht sich gegen eine Einbahnstraße und für den Erhalt der Verkehrsführung wie im Bestand aus. Die Verwaltung sieht daher keinen Grund, die Verkehrsführung der Straße „Langer Weg“ zu ändern.
Ein Spiegel an der Engstelle „Langer Weg“ kann sicherlich dazu beitragen, entgegenkommenden Kfz-Verkehr früher zu erkennen. Grundsätzlich steht das Stadtplanungsamt dem Einsatz von Verkehrsspiegeln kritisch gegenüber, da hierdurch die Aufmerksamkeit auf eine kleine Spiegelfläche und nicht auf den umgebenen Verkehrsraum fokussiert wird. Zudem wird Fuß- und Radverkehr aufgrund der schmalen Silhouette in Spiegeln kaum erkannt – Fußgänger bei Dunkelheit gar nicht. Vielmehr sollten sich Fahrzeuge hier nur so schnell bewegen, wie es die Sicht auf den Verkehrsraum zulässt.
Die Anordnung eines Verbots für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz "Anlieger frei" lehnt die Verwaltung ab: In der Straße „Langer Weg“ besteht kein Durchgangsverkehr zwischen Aschaffenburger Straße und Maihohle. Die Anordnung eines solchen Verbots würde auch die Durchfahrt von der Aschaffenburger Straße zu den „Langen Sträuchern“ verbieten, da sich der Zusatz "Anlieger frei" nur auf die Straße „Langer Weg“ bezieht. In Anbetracht der Herkunft der Personen, die sich auf der Unterschriftenliste eingetragen haben, muss bezweifelt werden, dass dieses Ansinnen bei näherer verkehrsrechtlicher Durchleuchtung tatsächlich im Sinne eben dieser Personen ist.