Eckpunktepapier zum Haushalt 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.03.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 02.03.2015 ö Beschließend 2pl/3/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mündlicher Bericht

.Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015 folgende Eckpunkte:
1. Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten
Die Anzahl der Personalstellen wird festgelegt auf den Stand vom 23.02.2015. Soweit der Stellenplan die Besetzung zusätzlicher bisher nicht besetzter Stellen zulässt, erfolgt eine Ausschreibung und Besetzung der Stellen nur dann, wenn vorher der Hauptsenat der Ausschreibung und Besetzung der Stellen zugestimmt hat.

Anwesend:                41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen:                40
Nein-Stimmen:          1
2. Begrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse
Verwaltung und Stadtrat stellen sämtliche Entscheidungen über Zuweisungen und Zuschüsse bis zum 30.6.2015 zurück. Eingehende Anträge werden von der Verwaltung gesammelt und dem Hauptsenat im Juli 2015 in einem Termin vorgestellt. In diesem Termin entscheidet der Hauptsenat, ob das Zuschussmoratorium bis zum Ende des Jahres 2015 verlängert wird. Von dem Zuschussmoratorium ausgenommen sind Zuweisungen und Zuschüsse aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder bestehender oder neu beschlossener Zuschussrichtlinien (z. B. Sportförderung).

Anwesend:        41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen:        41
Nein-Stimmen:        0

3. Begrenzung des Folgekostenanstiegs
Jede Beschlussvorlage, die Ausgaben von erheblichem finanziellen Gewicht (Ausgaben mehr als 50.000.- €) zum Gegenstand hat, hat eine Aufstellung der aus der Ausgabe resultierenden Folgekosten (z. B. kalkulatorische Kosten, Personalkosten, Miet- und Pachtzahlungen, Unterhaltskosten etc.) und ggf. zu erwartende Einsparungen oder Mehreinnahmen zu enthalten.
Vor einer Beschlussfassung über derartige Ausgaben durch den zuständigen Senat oder das Plenum hat der Hauptsenat die Ausgabe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzuprüfen. Dies gilt nicht für Ersatzbeschaffungen oder Vergaben bei Projekten, für die bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt sind.

Anwesend:        41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen:        41
Nein-Stimmen:        0

4. Optimierung der Investitionsmaßnahmen im Hochbaubereich
Die Stadtverwaltung überprüft, wie die anstehenden Bauinvestitionen – insbesondere im Hinblick auf die Generalsanierung von Schulen wie der Berufsschule I – durch neue Organisationsformen innerhalb der Stadtverwaltung oder des Unternehmensverbundes der Stadt beschleunigt und betriebswirtschaftlich optimiert werden können. Zielsetzung soll dabei insbesondere sein, dass im Jahr 2016 die Generalsanierung der Berufsschule I auf den Weg gebracht werden kann. Vor der Sommerpause ist im Hauptsenat ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Untersuchung ist bis spätestens November 2015 abzuschließen.

Anwesend:        41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen:        32
Nein-Stimmen:        9

5. Erweiterung der Rücklagenbasis
Zum Ausgleich potentieller Einnahmeschwankungen werden dem Rücklagenbestand der Kernverwaltung Rücklagen aus dem Bestand der Stadtwerke in einer Größenordnung von 3 Mio. € zugeführt, soweit die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung der Stadtwerke dadurch nicht gefährdet wird. Bei der Aufstellung der Jahresrechnung 2015 wird so geprüft, dass Haushaltsausgabereste in einem größtmöglich zulässigen Umfang bereinigt werden.

Anwesend:        41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen:        34
Nein-Stimmen:        7

6.        Unterjährige Berichterstattung über die wesentlichen Haushaltsdaten und der Entwicklung der Beteiligungen
Die Verwaltung berichtet im Hauptsenat unterjährig nach dem bisherigen Muster über die Entwicklung der wesentlichen Haushaltsdaten. Die Berichterstattung erfolgt im Mai für das 1. Quartal, im Juli für das 2. Quartal und im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan für das 3. Quartal. Über die Entwicklung im 4. Quartal wird im Rahmen der Beschlussfassung über die Jahresrechnung berichtet. Im Juli erstattet das Beteiligungscontrolling einen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungen.
Im Hinblick auf den hiermit verbundenen Arbeitszuwachs durch Personal-, Investitions- und Folgekostenkontrolle sowie der Beratung über die unterjährige Berichterstattung wird der Hauptsenat umbenannt in Haupt- und Finanzsenat.

Anwesend:                41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen:                41
Nein-Stimmen:        0

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 10:03 Uhr