Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz;
Neuerlass der Volksfestverordnung wegen Streichung des Oktoberfestes und Anpassung an sicherheitsrechtliche Erfordernisse
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.03.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Verordnung der Stadt Aschaffenburg über das Aschaffenburger Volksfest auf dem Volksfestplatz Aschaffenburg (Volksfestverordnung) ist durch die letztmalige Veranstaltung eines Oktobervolksfestes im Jahr 2005 nicht mehr aktuell. In den Folgejahren ist kein Veranstalter eines Oktobervolksfestes mehr aufgetreten, so dass davon ausgegangen werden muss, dass dafür kein wirtschaftliches Interesse mehr besteht. Der Volksfestplatz ist auch mittlerweile durch andere Veranstaltungen so belegt, dass für ein Oktobervolksfest kein Termin mehr gefunden werden kann. Zudem ist die Zahl der seltenen Störereignisse nach dem Immissionsschutzgesetz für den Volksfestplatz bereits ausgeschöpft.
Es ist daher sinnvoll, die bisherige Verordnung aufzuheben und eine neue Verordnung zu erlassen.
Bei einer gemeinsamen Besprechung mit den Kongress- und Touristikbetrieben als Veranstalter des Aschaffenburger Volksfestes, der Polizei sowie dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt wurde die Verordnung den derzeitigen sicherheitsrechtlichen Erfordernissen angepasst.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Verordnung zu erlassen.
.Beschluss:
Dem Neuerlass der Verordnung der Stadt Aschaffenburg über das Aschaffenburger Volksfest auf dem Volksfestplatz Aschaffenburg (Volksfestverordnung) wird zugestimmt. Die Verordnung wird in der nachstehenden Form in Anlage 4 erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 1
Datenstand vom 11.05.2015 11:10 Uhr