Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) Mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg xx in Aschaffenburg, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 06.05.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag vom 13.03.2014 beantragte die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 WE und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 34 in Aschaffenburg. Das Bauvorhaben wurde am 16.07.2014 im Umwelt- und Verwaltungssenat ablehnend vorgestellt und aufgrund eines Antrags aus der Mitte des Stadtrates von der Tagesordnung abgesetzt. Am 11.09.2014 wurden für den Bauantrag veränderte Planunterlagen eingereicht. Die Behandlung dieser Planung wurde am 08.10.2014 aufgrund eines Antrages eines Stadtrates erneut vertragt und ein Ortstermin am 19.11.2014 durchgeführt, bei dem sich erneut ein Informationsbedarf für Bürger der Umgebung zeigte. Das Bauordnungsamt führte daraufhin eine Bürgerinformation am 10.12.2014 in der Musikschule durch, bei der die Planung ca. 70 Teilnehmern vorgestellt wurde.
Am 11.03.2015 wurde ein Änderungsantrag zum Bauvorhaben Nr. 20140074 mit neu überarbeiteten Plänen eingereicht. Die neuen Pläne beinhalten eine Reduzierung der Flächen im Erdgeschoss und in den Obergeschossen sowie eine Verringerung der Breite der Wand zum Bohlenweg. Aufgrund der notwendigen Lüftungsanlagen in den Decken der 3 Geschosse hat sich eine geringfügige Erhöhung des Baukörpers über die 3 Geschosse ergeben. Eine Nachbarbeteiligung wurde vom Bauherrn durchgeführt. Das bisher bestehende Einfamilienwohnhaus, das nach Angaben des Bauherrn im Untergeschoss Bauschäden aufweist, wird abgebrochen. Durch eine Veränderung der Grundrisse der Wohnungen umfasst das Bauvorhaben nunmehr 8 Wohnungen und eine Wohnung im Staffelgeschoss.
Das Anwesen Bohlenweg 34, Fl.-Nr. xxx der Gemarkung Aschaffenburg, liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Er zählt aber zu einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ nach § 34 BauGB.
Nach Prüfung des geänderten Bauantrages ist festzustellen, dass das Bauvorhaben sich aufgrund der Planung in das Gebiet einfügt und somit planungsrechtlich zulässig ist.
Nachdem sich das Bauvorhaben nun nach der weiteren Planänderung ebenfalls planungsrechtlich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, das Bauvorhaben zu genehmigen.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg, zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 34 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja
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nein
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Es entstehen Folgekosten
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3
Datenstand vom 29.06.2015 13:15 Uhr