Veranstaltung nach Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG); - Veranstaltung KommZ 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.06.2015 ö Beschließend 4uvs/5/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 19.05.2015 beantragte der Freundeskreis für Kultur e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des Parkfest KOMMZ in der Zeit von Freitag den 07.08.2015 bis Sonntag den 09.08.2015.
Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 07.08.2015 von 15:00 Uhr bis 10.08.2015  05:00 Uhr

Musikdarbietung:        Freitag        15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        10:00 bis 23:00 Uhr
an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions ohne elektrisch verstärkte Instrumente bis 03:00 Uhr unter Beachtung der immissionsschutzrechtlichen Auflagen
Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wird seit vielen Jahre erteilt und führte zu keinerlei Beschwerden. Auf die Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe wird durch Auflagen geachtet.
Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.
Die Gäste übernachten auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 2. August. Der Abbau erfolgt bis zum 14. August.
Die Veranstaltung wird seit Jahren durch die Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.
Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie bisher unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

.Beschluss:

1.        Der Durchführung des 41. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 07.08.2015 bis 09.08.2015 wird zugestimmt.

2.        Beim KOMMZ 2015 wird auf einen Auflagenvorbehalt verzichtet, in dem geregelt ist, dass bei den Jam-Sessions (nach Programmende) auf elektrisch verstärkte Instrumente zu verzichten sei. 

3.        Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [X]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 30.09.2015 11:02 Uhr