Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 29.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.06.2015 ö Beschließend 4pl/8/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2014 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 02.04.2015 von der AKDB erstellt und am 08.04.2015 zugesandt.


Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2014” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

.Beschluss:

1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2014 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2014” werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        3.686.173,35 €
(Seite 664 der Jahresrechnung – Planvergleich)

für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        466.526,76 €
(Seite 666 der Jahresrechnung – Planvergleich)

3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        2.776.756,48 €
(Seite 32 der Drucksache)

4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        5.509.788,86 €
gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
KommHV, und zwar

neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        778.754,55 €
(Seiten 35 bis 39 der Drucksache)

und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        9.739.849,58 €
(Seiten 40 bis 42 der Drucksache)
wird zur Kenntnis genommen.

6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die
Jahresrechnung 2014 mit dem Betrag von        249.076.661,70 €
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Hiervon entfallen auf den

Verwaltungshaushalt        206.647.649,21 €

Vermögenshaushalt        42.429.012,49 €

Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        21.160.321,01 €

Der Allgemeinen Rücklage wird der
Betrag in Höhe von                3.730.706,80 €
zugeführt.

Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2014 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

7. Die Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen

im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.350.795,26 €

im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von           200.457,36 €

Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.551.252,62 €.


Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        195.457,36 €.

Der Allgemeinen Rücklage
wird der Betrag in Höhe von        27.805,58 €        
zugeführt.

Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        50.000,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren
in Höhe von        0,00
übertragen


Die Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 14.10.2015 13:40 Uhr