Erschließungsplanung Baugebiet Anwandeweg - VOF-Verfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Feriensenates, 24.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Feriensenat 1. Sitzung des Feriensenates 24.08.2015 ö Beschließend 4fs/1/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17. November 2014 den Bebauungsplan Nr. 07/06 für das Gebiet „Anwandeweg“ als Satzung beschlossen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung ist der Bebauungsplan am 12. Dezember 2014 in Kraft getreten.

In gleicher Sitzung wurde durch Beschluss die Baulandumlegung angeordnet.

Für die zur planmäßigen Nutzung erforderliche Erschließung sind vorlaufend entsprechende Planungen für öffentliche Verkehrsflächen und Abwasserentsorgung sowie Versorgung (Wasser und Elektro) erforderlich.

Die Verfahrensschritte zur Einleitung des Vergabeverfahrens für die ingenieurtechnischen Planungs- und Überwachungsleistungen hat die Verwaltung getätigt und abgeschlossen.


II.

Das Vergabeverfahren für die erforderlichen ingenieurtechnischen Planungs- und Überwachungs-leistungen ist europaweit durchzuführen.

Die in nationales Vergaberecht umgesetzten Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft sehen vor, dass Vergaben von Leistungen und Lieferungen europaweit auszuschreiben sind, sofern der voraussichtliche Auftragswert bestimmte Schwellenwerte erreicht oder übersteigt.

Bei der Vergabe von Planungsleistungen beträgt derzeit der Schwellenwert 207.000,00 EUR netto; § 2 Vergabeverordnung (VgV).

Der voraussichtliche Auftragswert (§ 3 VgV) der Honorare für Planungs- und Überwachungs-leistungen für die tiefbautechnische Erschließung (Verkehrsanlagen und Abwasserentsorgung) übersteigt den o.a. Schwellenwert.

Demnach ist ein europaweites Verfahren nach den Regelungen der »Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen – VOF« durchzuführen.

Ziel dieses Verfahrens ist es, den Planer bzw. das Ingenieurbüro zu finden, der/das im Hinblick auf die gestellte Aufgabe die in § 11 Abs. 6 VOF statuierte Erwartung der »bestmöglichen Leistung« erfüllt sowie »am ehesten die Gewähr für eine sachgerechte und qualitätsvolle Leistungserfüllung bietet«; (§ 20 Abs. 1 VOF).


III.

Das Vergabeverfahren nach der VOF gliedert sich in zwei Phasen:

Die erste Phase ist das sog. Auswahlverfahren. Formalisierte Teilnahmeanträge sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Absendung der EU-weiten Bekanntmachung von interessierten Planern/Ingenieurbüros vorzulegen. Nach den in der Bekanntmachung bekanntgemachten eignungsbezogenen Kriterien werden mindestens drei und höchstens fünf Bewerber für die zweite Phase ausgewählt und zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren eingeladen.

In der zweiten Phase wird der endgültige Auftragnehmer ermittelt; sie endet mit dessen Beauftragung.
Die Auswahl erfolgt durch Verhandlungen mit den ausgewählten und eingeladenen Bewerbern. In den sog. Auftragsgesprächen wird der Teilnehmer ermittelt, der die größte auftragsbezogene Kompetenz nachzuweisen in der Lage ist.

Das Ergebnis findet seinen Niederschlag in einer „Vergabeempfehlung“, die in Form einer Beschlussvorlage dem zuständigen Gremium der Stadt zur Entscheidung vorgelegt wird.
Die Verfahrensdauer von der Veröffentlichung bis zur Vergabe beträgt ca. 4-5 Monate und ist von der formalen und fachlich-inhaltlichen Komplexität abhängig.
Die Auftragsvergabe wird derzeit für Mitte bis Ende November 2015 angestrebt.

IV.

Hinreichende Personalressourcen zur Durchführung von VOF-Verfahren stehen dem fachlich zuständigen Tiefbauamt nicht zur Verfügung; die Begleitung und Betreuung durch einen externen Berater ist – vergleichbar mit den anderen von der Stadt durchgeführten VOF-Verfahren – zwingend geboten.

Die Durchführung eines VOF-Verfahrens ist geprägt von einer Vielzahl von formalen Erfordernissen, wobei Detailregelungen sich nicht notwendigerweise aus dem Wortlaut der Gesetze und Verordnungen sondern aus der Spruchpraxis der Vergabekammern und der Vergabesenate bei den Oberlandesgerichten ergeben. Die Berücksichtigung vergaberechtlicher Besonderheiten ist jedoch ebenso erforderlich wie die umfassende (administrative) Dokumentation des Verfahrens und seiner Einzelschritte.

Das Ingenieurbüro beckhaus projectconsult, 55129 Mainz, hat langjährige Erfahrungen mit der Durchführung von VOF-Verfahren und wird deshalb mit der Mitwirkung und Beratung bei dem vorliegend erforderlichen Vergabeverfahren für die Ingenieurleistungen Objektplanung der Verkehrsanlagen (Öffentliche Verkehrsflächen) und Ingenieurbauwerke (Abwasserentsorgung), Freianlagenplanung im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen und der Versickerungsflächen sowie der ingenieurtechnischen Vermessungsleistungen beauftragt. Die Betreuung und Begleitung unter formalen und vergaberechtlichen aber auch technischen und administrativen Gesichts-punkten sowie die Beratung bei der Auftragserteilung an freiberuflich Tätige erfolgt unter Feder-führung und Ergebnisverantwortlichkeit des Tiefbauamtes.


V.

Das Vergabeverfahren soll, nach Beschlussfassung durch den Feriensenat, durch Absendung des Textes zur Bekanntmachung im EU-Supplement eingeleitet werden.

Die Einleitung entfaltet keine präjudizierende Wirkung für die Vergabeentscheidung, sondern ist erst die Grundlage für eine am Verfahrensende stehende fundierte Vergabeempfehlung der Verwaltung an das städtische Beschlussgremium.

.Beschluss:

I. Der Feriensenat nimmt die Einleitung des Vergabeverfahrens nach VOF (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen) zur Vergabe der ingenieurtechnischen Planungs- und Überwachungs-leistungen für die Realisierung der Erschließungsmaßnahme „Baugebiet Anwandeweg“ (Bebauungsplan Nr. 07/06) und die in der Begründung dargestellten Verfahrensschritte zustimmend zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ X ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2015 08:02 Uhr