1. Vorbemerkungen
Für das Gebiet Bahnhofsquartier / Innenstadt wurde am 27.10.2011 eine Bewohnerparkregelung eingeführt. Vorausgegangen war ein ausführlicher Planungs- und Diskussionsprozess mit zwei Bürgergesprächen. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurden 430 Bewohnerparkausweise ausgegeben.
Die zuvor tagsüber überwiegend als Kurzzeitparkstände ausgewiesenen Parkflächen wurden dadurch zum Teil auch den Bewohnern des Gebiets zugänglich gemacht. Die besondere Nutzungsintensität durch Einzelhandel, Dienstleistung und Wohnen führte auch zu außergewöhnlichen Parkvorschriften, wie zum Beispiel dem Wechselparken, beim dem tagsüber reines Kurzzeitparken und ab 20 Uhr reines Bewohnerparken gilt. Diese Regelung ist in der Erthalstraße, der Frohsinnstraße und in einem Stück der Weißenburger Straße vorhanden. Von eben dieser Regelung berichten Bewohner, dass sie nicht zweckmäßig sei, da täglich kaum ein Bewohner erst nach 20 Uhr nach Hause kommt und am nächsten Tag bereits vor 8 Uhr wieder abfährt. Hierzu liegt der Verwaltung eine Unterschriftenliste der Bewohner des Bahnhofsquartiers vor, die von rund 300 Personen unterzeichnet wurde. Von Seiten des Einzelhandels wurde kritisiert, dass auf den Mischparkständen, die zeitgleich Bewohner und Kurzzeitparkern zur Verfügung stehen, überwiegend Bewohner parken und damit kein ausreichender Parkraum vor den Geschäften für Kurzzeitparker zur Verfügung steht. Die folgende Nachuntersuchung des Parkraums im Gebiet A2, wie sie am 12.02.2015 vom Planungs- und Verkehrssenat beauftragt wurde, geht ausführlich auf diese Aspekte ein.
2. Bestandsregelung
Das zum Tag der Nachuntersuchung (16.06.2015) zur Verfügung stehende Parkraumangebot – unterteilt in die Zeiträume 8-20 Uhr und 20-8 Uhr - geht aus Bild 1 hervor.
Bild 1: Parkraumangebot im Gebiet A2 zum 16.06.2015
3. Ergebnisse der Parkraumerhebung
Die Parkraumerhebung wurde am Dienstag, 16.06.2015, durchgeführt. Dabei wurden die Kennzeichen auf 10 Rundgängen durch das Gebiet erfasst: von 9.00 – 21.00 Uhr im 1,5-Stunden-Takt und die Nachterhebung um 4.00 Uhr. Die Abschnittsbildung erfolgte an Hand der Parkregelung. Bestehen in einer Straße mehrere verschiedene Parkregelungen, gibt es entsprechend viele Abschnitte. Die Abschnittsbildung ist in Anlage 1 dargestellt.
In Bild 2 ist die Auslastung des Parkraums aus dem Jahr 2009 und 2015 dargestellt.
Bild 2: Parkraumauslastung im Vergleich 2009-2015
Der Unterschied im Parkraumangebot ergibt sich durch Baustellen und bereits vollzogenen Änderungen der Parkregelung.
Die Zahlen in Bild 2 zeigen, dass die bereits hohe Auslastung im Jahr 2009 weiter angestiegen ist. Das lässt sich durch die zusätzliche Präsenz von Bewohnerfahrzeugen erklären. Belegungen über 100% sind die Folge illegaler Parkvorgänge. Hier heben sich besonders die Goldbacher Straße (Parken in zweiter Reihe auf der Busspur), Frohsinnstraße (überall Parken) und die Duccastraße (Parken im Haltverbot) hervor. In Anlage 2 ist die Auslastung für jeden Abschnitt einzeln ausgewiesen.
Anders als bei Ersterhebungen lassen sich die Fahrzeuge der Bewohner an Hand der im Fahrzeug ausliegenden Bewohnerparkausweise identifizieren. Zum Stichtag der Erhebung sind 430 Bewohnerparkausweise für das Gebiet A2 ausgegeben worden. Bei der Ermittlung Parkdauer bzw. der Nutzergruppe gibt es folgende Definitionen:
- Kurzzeitparker
Parkdauer 0 - 3 Stunden
- Mittelzeitparker
Parkdauer 1,5 - 6,0 Stunden
- Langzeitparker
Parkdauer 4,5 - 10,5 Stunden
- Dauerparker
Parkdauer 9,0 - 16,5 Stunden
- über Nacht
All diejenigen Fahrzeuge, in denen kein Bewohnerparkausweis auslag und mindestens um 4.00 Uhr und evtl. noch an weiteren hierzu angrenzenden Zeitpunkten erfasst wurden.
- Bewohner mit Ausweis
Alle Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis A2, unabhängig von der Parkdauer.
Bild 3 zeigt die Parkdauer über den Tag.
Bild 3: Parkdauer über den Tag
In Anbetracht der bestehenden Parkregelungen zeigt sich, dass die beiden Gruppen Kurzzeitparker und Bewohner die größte Nachfrage stellen. Mengenmäßig erwähnenswert sind auch noch die Mittelzeitparker, die ausnahmslos durch illegale Überschreitung der Höchstparkdauer auftreten. Lang- und Dauerparker spielen fast keine Rolle, gleichwohl auch hier festgestellt werden muss, dass diese Kraftfahrzeuge ausnahmslos in Bereichen Parken, wo die Höchstparkdauer auf 1 Stunde begrenzt ist.
Ergebnis aus den Mischparkzonen
In den Mischparkzonen dürfen von 8-20 Uhr sowohl Bewohner mit Ausweis als auch Kurzzeitparker parken. Ab 20 Uhr ist das Parken unbeschränkt möglich. 83 Parkstände befinden sich in dieser Regelung in folgenden Abschnitten:
- [02] Kolbornstraße (süd),
- [04] Heinsestraße (nord),
- [05] Bodelschwinghstraße,
- [00] Friedrichstraße (ost) und
- [20] Weißenburger Straße (west).
Das Ergebnis ist in Bild 4 dargestellt.
Bild 4: Parkdauer / Nutzergruppen in allen Mischparkzonen
Bei dieser Parkregelung zeigt sich, dass am Tage etwa die Hälfte der Parkstände von Bewohnern belegt wird. Die andere Hälfte wird von Kurz- und Mittelzeitparkern belegt.
Ergebnis aus den Wechselparkzonen: Kurzzeitparken / Bewohner
In diesen Wechselparkzonen dürfen von 8-20 Uhr ausschließlich Kurzzeitparker parken. Ab 20 Uhr ist das Parken ausschließlich Bewohnern gestattet. 36 Parkstände befinden sich in dieser Regelung in folgenden Abschnitten:
- [07] Frohsinnstraße,
- [09] Weißenburger Straße (ost) und
- [11] Erthalstraße (nord).
Das Ergebnis ist in Bild 5 dargestellt.
Bild 5: Parkdauer / Nutzergruppen in allen Wechselparkzonen Kurz / Bewohner
Auffällig in den Wechselparkzonen ist die geringe Nachfrage durch die Bewohner ab 20 Uhr. Diese Regelung scheint für die meisten Bewohner nicht praktikabel sein, da eine Heimkehr vor 20 Uhr den Regelfall darstellt. Das stellt die Notwendigkeit dieser Regelung, die für viele schwer verständlich und auch aufwendig beschildert ist, grundsätzlich in Frage.
Auch der harte Wechsel um 20 Uhr von Kurzzeitparken auf Bewohnerparken ist kaum praktikabel und findet in der Praxis auch nicht statt. Selbst um 21 Uhr wurden mehr fremde als Bewohnerfahrzeuge registriert.
Ergebnis aus den Wechselparkzonen: Mischparken / Bewohner
In den Mischparkzonen dürfen von 8-20 Uhr sowohl Bewohner mit Ausweis als auch Kurzzeitparker parken. Ab 20 Uhr ist das Parken ausschließlich Bewohnern vorbehalten. 28 Parkstände befinden sich in dieser Regelung in folgenden Abschnitten:
- [12] Erthalstraße (süd) und
- [15] Karlstraße.
Das Ergebnis ist in Bild 6 dargestellt.
Bild 6: Parkdauer / Nutzergruppen in allen Wechselparkzonen Mischparken / Bewohner
Bei dieser Parkregelung zeigt sich ein deutliches Übergewicht der Bewohnerfahrzeuge mit Parkausweis. Im Vergleich zur Mischparkregelung, die nach 20 Uhr den Parkraum für alle unbeschränkt öffnet, zeigen sich keine gravierenden Unterschiede.
Spezifisches Parkverhalten der Bewohner
Abschließend soll noch das spezifische Parkverhalten der Bewohner mit Parkausweis beleuchtet werden. Bislang sind die Bewohner in den vorherigen Bildern stets nur als Bewohner aufgeführt worden. In dem folgenden Schritt wird gezeigt, welches Parkverhalten die Bewohner zeigen (s. Bild 7).
Dem Bild 7 ist zu entnehmen, dass 47 Bewohnerfahrzeuge am Erhebungstag überhaupt nicht bewegt worden sind. Die "über Nacht"-Gruppe beinhaltet die meisten Fahrzeuge und stellt sozusagen den Regelfall dar: Das Fahrzeug des Bewohners parkt über Nacht und an weiteren benachbarten Uhrzeiten und wird aber mindestens einmal bewegt.
Auch reine Kurzparkvorgänge sind unter den Bewohnern anzutreffen, z. B. um das Fahrzeug in Wohnungsnähe zu be- oder entladen.
Bei den Kurz-, Mittel- und Langzeitparkern ist davon auszugehen, dass zwar ein privater Stellplatz verfügbar ist, der aber lediglich nachts und nicht immer am Tage genutzt wird.
Bei der 4:00 Uhr-Erhebung
Bild 7: Spezifisches Parkverhalten von Bewohnern
4. Zusammenfassung
- Von den rund 300 öffentlichen Parkständen im Gebiet A2 wird tagsüber der größte Teil zum Kurzzeitparken genutzt, was auch im Wesentlichen der vorhandenen Parkregelung entspricht.
- Bewohner belegen tagsüber rund ein Drittel aller Parkstände – zur Abend und Nachtzeit steigend.
- Die Nachfrage durch Bewohner konzentriert sich auf die Bereiche, in denen das Parken für Bewohner erlaubt ist, d. h. die Bewohner halten sich an die vorgeschriebene Parkregelung.
- Die Wechselparkregelung in Form von tagsüber Kurzzeitparken und ab 20 Uhr Bewohnerparken hat sich nicht bewährt. Sie wird von den Bewohnern nach 20 Uhr kaum in Anspruch genommen.
- Die Wechselparkregelung in Form von tagsüber Mischparken und ab 20 Uhr Bewohnerparken unterscheidet sich nicht wesentlich von den reinen Mischparkregelungen, die ab 20 Uhr das Parken für alle frei gibt.
5. Maßnahmenentwicklung
Eine Optimierung der Parkraumnutzung durch die unterschiedlichen Nutzer kann auf drei strategische Arten erfolgen:
1) Die Zeiten der für Bewohner zugänglichen Parkflächen werden ausgedehnt und die eigentliche Parkregelung nicht verändert.
2) Die Parkregelungen werden grundsätzlich geändert.
3) Die Kombination aus beiden.
Unabhängig von einer gewählten Strategie kann eine für die Innenstadt geltende Parkregelung nur einen Kompromiss darstellen. Eine einseitige Auslegung der Parkregeln für bzw. gegen eine Nutzergruppe ist nicht möglich. Diese Bedingung liegt allen strategischen Ausrichtungen zu Grunde.
zu 1)
Die Wechselparkregelung könnte derart geändert werden, dass sie den Lebensgewohnheiten der Bewohner besser gerecht werden. So wäre es vorstellbar, dass die Bewohner nicht erst um 20 Uhr, sondern bereits um 18 Uhr auf den Kurzzeitparkplätzen stehen dürfen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber den Ausschluss von Kurzzeitparkern ab 18 Uhr, also einer Zeit, in der der Einzelhandel noch geöffnet ist. Zudem gibt es an Samstagen tagsüber kein Angebot für die Bewohner.
zu 2)
Die Wechselparkregelung tagsüber Kurzzeitparken und ab 20 Uhr Bewohnerparken wird aufgegeben. Das betrifft die Straßen:
- Frohsinnstraße: Hier können tagsüber nur Kurzzeitparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkte Parkstände angeboten werden.
- Erthalstraße (Zwischen Weißenburger Straße und Frohsinnstraße): Hier können tagsüber Mischparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkte Parkstände angeboten werden.
- Weißenburger Straße (zwischen Frohsinnstraße und Luitpoldstraße): Hier können tagsüber Mischparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkte Parkstände angeboten werden.
Es hat sich gezeigt, dass tagsüber auf den Mischparkzonen etwa zur Hälfte Bewohnerfahrzeuge parken. Bei einer Ausdehnung dieser Parkregelung könnten sich die Bewohnerfahrzeuge feiner verteilen und somit läge auch eine feinere Verteilung von Kurzzeitparkständen vor. In diesem Sinne könnten daher noch geändert werden:
- Weißenburger Straße (zwischen Luitpoldstraße und Erthalstraße): Hier können tagsüber Mischparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkte Parkstände angeboten werden.
- Heinsestraße (südseitig): Hier kann die gleiche Regelung wie auf der Nordseite gelten: Mischparkstände und ab 20 Uhr unbeschränkt.
- Duccastraße: Statt reinem Bewohnerparken Mischparken, da Bedürfnis nach Kurzparken feststellbar.
- Kapuzinerplatz: Die geringe Auslastung tagsüber rechtfertigt die Änderung von Kurzzeitparkständen zu Mischparkständen.
Die Initiatoren der Unterschriftenliste haben selbst auch Vorschläge für eine veränderte Parkregelung erbracht, die sich weitgehend mit den Maßnahmen aus der Strategie 2 decken.
zu 3)
Die Kombination aus beiden Strategien soll beispielhaft für die Frohsinnstraße erörtert werden. Bild 8 zeigt die Parkregelung bzw. die erlaubten Parkraumnutzer in Abhängigkeit von der Uhrzeit im Tagesverlauf für den Bestand und die drei strategischen Ansätze auf.
Bild 8: Erlaubte Parkzeiten für unterschiedliche Nutzer an Hand des Beispiels Frohsinnstraße
Es bleibt Folgendes anzumerken:
Strategie 1: Es bleibt der "harte Schnitt" der Parkregelung um 9 bzw. 18 Uhr, was von der Verkehrsüberwachung viel Kulanz erfordert. Die Bewohner sind samstags gefordert, ihre Fahrzeuge tagsüber wegzufahren.
Strategie 2: Die unbeschränkte Parkregelung von 20-8 Uhr kann wieder dazu führen, dass nächtliche Besucher der Innenstadt die Frohsinnstraße stark in Anspruch nehmen. Dem sollte ja mit der bestehenden Regelung entgegengetreten werden.
Strategie 3: Das Kurzzeitparken gilt ganztägig. Zusätzlich können Bewohner von 18 bis 9 Uhr parken.
6. Weiteres Vorgehen
Die Ergebnisse der Nachuntersuchung werden in einem Bürgergespräch präsentiert und hieraus ableitend die unterschiedlichen strategischen Vorgehensweisen vorgestellt und diskutiert. Über das Ergebnis ist der Stadtrat erneut zu informieren.